Er erschoss seinen Nachbarn, den deutschen Plättlileger Detlef K.* auf offener Strasse. Deswegen verwahrt werden, wollte Theo F.* aber nicht. Deswegen hatte er sich dagegen vor Gericht gewehrt – in zweiter Instanz. Aber ohne Erfolg: Das Obergericht bestätigte allerdings das erstinstanzliche Urteil weitgehend und schützte wegen grosser Rückfallgefahr auch die vom Bezirksgericht Arbon angeordnete stationäre therapeutische Massnahme. Das Urteil wurde am Freitag veröffentlich. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Die Bluttat war der tödliche Abschluss eines seit Jahren schwelenden Nachbarschaftsstreits in Amriswil TG. Die beiden Männer wohnten im gleichen Hochhaus, das Opfer direkt über dem Beschuldigten. Er fühlte sich vom Deutschen terrorisiert: Dieser mache dauernd Lärm.
Kombinierte Persönlichkeitsstörung
Allerdings war Theo F. der einzige, der je diesen Lärm wahrnahm. Auch wenn jemand in seiner Wohnung war, hörte er nichts davon. So erhielt der Beschuldigte denn auch nirgends die erhoffte Unterstützung, obwohl er sich wiederholt an die Hausverwaltung und andere Stellen wandte.
Im Gegenteil: Von der Schlichtungsstelle wurde er angewiesen, sich eine neue Wohnung zu suchen. Am Morgen des Zügeltags schritt er zur Tat und streckte Detelef K. mit mehreren Schüssen nieder. Am nächsten Tag starb der 53-Jährige im Spital. Theo F. stellte sich wenig später selbst.
Gemäss einem psychiatrischen Gutachten hat der Beschuldigte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen, paranoiden und schizoiden Zügen. Zudem habe er ein Alkoholproblem. Die Rückfallgefahr für weitere Straftaten sei erheblich.
Der Beschuldigte hatte die Bluttat als Affekthandlung dargestellt und eine Freiheitsstrafe von höchstens 7,5 Jahren verlangt. Der Witwe des Opfers wollte er höchstens 30'000 Franken Genugtuung bezahlen. Das Obergericht setzte die Genugtuungsforderung auf 60'000 Franken fest. Die erste Instanz hatte der Witwe 100'000 Franken zugesprochen. (SDA)
*Namen der Redaktion bekannt