Hahn im Korb ist gut – Poulet im Chörbli wäre besser. So sieht es zumindest ein entnervter Rentner aus dem Kanton Thurgau. Der Güggel seines Nachbars bringt ihn schon seit Jahren um den Schlaf.
Das Tier kräht aber nicht nur zusammen mit der aufgehenden Sonne, sondern auch mitten am Tag. «Ich bin ein älterer Herr und mache auch mal einen Mittagsschlaf», zitiert ihn die «Thurgauer Zeitung».
Der Nachbar mit dem Vogel ist ein Kleintierzüchter, der seinen Hühnern den Hahn nicht vorenthalten will. Dafür hat er bereits einen langen Weg durch verschiedene Instanzen in Kauf genommen. Gemeinderat, Friedensrichter, Polizei und Staatsanwalt kümmerten sich schon um den Fall. Jetzt ist der Güggel auch noch Sache des Bezirksgerichts.
Hahn hält sich nicht an Auflagen!
Der Hühnerhalter wurde bereits dazu verdonnert, am Stall eine Zeitschaltuhr anzubringen, damit der Gockel zwischen 22 und 7 Uhr im schallisolierten Schopf bleibt. Kontrolliert wurde das von der Polizei. Erschreckend: An fünf von sieben Tagen war der Güggel offenbar schon vor 7 Uhr draussen und krähte sogar einige Male!
Bei einer zweiten Kontrolle machte er zwischen 6.53 und 7.02 Uhr sogar zehn bis fünfzehn Mal Krach.
Das Törchen öffne sich zwar erst zwei Minuten nach sieben, durch ein schräg gestelltes Fensterchen drangen die Rufe aber bis ins Bett des pensionierten Nachbars.
Für die Behörden ists eindeutig: Der Züchter hat sich nicht an die Verfügung gehalten – das gibt wegen «mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen» eine Busse und weitere Kosten von 875 Franken.
Vor Gericht ging es lediglich um diesen Strafbefehl, gegen den beide Parteien Einsprache einlegten. (lex)