Das Kreisgericht Wil hat den Degersheimer Waffensammler Hans K.* (63) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Busse von 8000 Franken verurteilt. Der 63-jährige Schweizer soll einem Waffenschieber aus Österreich illegal Waffen verkauft haben.
Bei einer Durchsuchung des Hauses des Beschuldigten in Degersheim war im Dezember 2017 ein ganzes Arsenal an Waffen und Munition zum Vorschein gekommen. Die Polizei fand rund 280 Waffen, grosse Mengen Munition und 1,3 Millionen Franken Bargeld.
Darunter waren auch verbotene Waffen und Waffenbestandteile und Sprengstoff sowie viele bewilligungspflichtige Pistolen, Revolver und Gewehre, die zum Teil ungeschützt zugänglich waren.
Telefonprotokolle als Beweis
«Sie waren illegalen Waffengeschäften nicht abgeneigt», sagte der vorsitzende Richter am Donnerstagnachmittag bei der Urteilseröffnung. Der Beschuldigte sei nicht der reine, legale Waffensammler, den er darzustellen versuche. Das hätten die Telefonprotokolle gezeigt.
Im Fall eines Kaninchentöters, den der Beschuldigte im Juni 2017 einem Türken verkaufte, wurde er vom Vorwurf der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen freigesprochen. Damals habe der 63-Jährige noch nicht wissen können, was der Käufer mit der Waffe vorhatte. Auch ein Telefongespräch des Türken mit dessen Vater über einen geplanten Waffenkauf sei kein Beweis für eine Beteiligung des Schweizers.
Der 63-Jährige hat dem in Österreich wohnhaften Türken mindestens fünf Waffen ohne einen schriftlichen Waffenvertrag verkauft; das ist für das Gericht erwiesen. Es verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von 8000 Franken.
Das Verschulden sei gross, sagte der Richter: «Viel unsorgfältiger kann man nicht mit Waffen umgehen.» Eine Vorstrafe wird widerrufen und vollzogen. Im Juli 2014 war der Beschuldigte wegen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 60 Franken verurteilt worden. Er hatte versucht, illegal eine Softair-Pistole zu verkaufen.
Er verkaufte einen Kaninchentöter
Der Beschuldigte musste sich am Donnerstag unter anderem wegen mehrfacher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen und wegen des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz vor Kreisgericht Wil verantworten.
Er gab einzig zu, einem Türken einen Kaninchentöter verkauft zu haben. «Das war ein Fehler», sagte der Witwer. Der Kunde habe ansonsten Radios oder alte Uhren bei ihm gekauft.
Das Gericht spielte während der Verhandlung ein Telefongespräch zwischen dem Beschuldigten und dem Türken ab. Mit «die kleine Deutsche», die der Türke am Telefon erwähnte, sei keine Waffe gemeint gewesen, sondern eine Prostituierte, die der Mann ihm hätte bringen sollen, sagte der Waffensammler.
Er habe gewusst, dass die Waffen, die er dem Türken verkauft habe, in dubiosen Kreisen landen und dort zur Begehung von Verbrechen und Vergehen verwendet würden, sagte der Staatsanwalt. Dieser Mann nehme eine zentrale Rolle im europäischen Waffenhandel ein. Der Türke wurde in Österreich zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen illegalen Waffenhandels verurteilt.
Er nutzte Codewörter
Der Beschuldigte habe abgestritten, den Händler getroffen zu haben. «Erst als er die Telefonprotokolle zu hören bekam, gab er zu, ihn zu kennen», sagte der Staatsanwalt. Es habe mindestens 39 Telefonverbindungen und 14 Treffen in dreieinhalb Monaten gegeben. «Es ging immer um Waffen und es wurden immer wieder Codewörter verwendet.» Der 63-Jährige sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zu einer Busse von 8000 Franken zu verurteilen.
Der Verteidiger verlangte Freisprüche von den schwersten Delikten. Wegen Vergehens gegen das Waffengesetz und mehrfacher Übertretung gegen das Waffengesetz sei eine bedingte Geldstrafe von maximal 150 Tagessätzen à 100 Franken auszusprechen.
Es gebe keine Hinweise, die belegen, dass der Beschuldigte dem Kunden ausser dem Kaninchentöter Waffen verkauft habe. Es handle sich nur um Vermutungen. Er sei auch nicht erwiesen, dass er Waffen verkauft habe, die zur Verübung eines Verbrechens geeignet wären.
Die meisten Waffen habe sein Mandant von seinem Vater geerbt und diese nur aufbewahrt. Der passionierte Waffensammler habe es versäumt, alle Waffen nach geltendem Recht zu melden. Der Grossteil der Munition und einzelne Waffen seien aber im Tresor eingeschlossen gewesen. Der Beschuldigte habe inzwischen jedes Interesse an Waffen verloren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SDA/pma)
* Name bekannt