Er brachte die Kirche zum Schweigen
Thurgauer Glocken-Saboteur muss saftige Busse zahlen

Ein Dorfbewohner (45) aus Wäldi TG störte sich massiv am Glockengeläut der örtlichen Kirche. Kurzerhand sabotierte er die Glocken. Jetzt muss er für seine Tat tief in die Tasche greifen.
Publiziert: 12.07.2018 um 15:43 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 19:15 Uhr
Über Monate hinweg war das Morgengeläut der evangelischen Kirche Wäldi TG verstummt. Ein Mann hatte der Kirchenglocke mittels Zeitschaltuhr den Saft abgestellt.
Foto: JoachimKohlerBremen/Wikimedia Commons

Ein Familienvater (45) aus Wäldi TG fühlte sich durch das andauernde Läuten der Kirchenglocken im Ort gestört. Er macht kurzen Prozess und montierte eine Zeitschaltuhr (BLICK berichtete). Doch das kommt den 45-jährigen Dorfbewohner jetzt teuer zu stehen.

Die evangelische Kirchgemeinde war sichtlich überrascht, als plötzlich das morgendliche Glockengeläut ausfiel. So passiert zwischen September 2014 und Dezember 2015. Der Fall landet vor Gericht. Seit Ende Mai musste sich der Familienvater für seinen Sabotageakt vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen verantworten.

Wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verurteilt

Da ein Vergleich scheiterte, hat nun das Gericht entschieden. In den Augen des Gerichts sind die Tatbestände der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs erfüllt, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Der Glocken-Saboteur muss eine Busse von 2640 Franken bezahlen. Zudem muss er auch die Untersuchungs- und Gerichtskosten von 3400 Franken übernehmen. Zusammen belaufen sich die Unkosten für den Mann auf 6040 Franken. Eine Geldstrafe in Höhe von 13'200 Franken wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Glocken-Saboteur zieht Urteil vor Thurgauer Obergericht

Obwohl es das Gericht als bewiesen sieht, dass der Mann mittels Zeitschaltuhr der Wäldemer Kirchenglocke immer pünktlich morgens um 6 Uhr den Saft abgedreht hatte, streitet dieser alles vehement ab. Fakt ist: Am Gerät wurde die DNA des Mannes gefunden.

Der Verteidiger des 45-Jährigen habe trotzdem Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Fall wird somit ans Thurgauer Obergericht weitergezogen. Die seitens der Kirchgemeinde geforderte Genugtuung von 600 Franken wurde vom Gericht abgelehnt. Ebenso wenig Erfolg hatte die Schadensersatzforderung von 13'000 Franken. Denn diese müsse mit einer Zivilklage geltend gemacht werden. (rad)

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