Eltern wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt – Staatsanwaltschaft ist sich sicher
Jasmina (†1) wurde zu Tode vernachlässigt

Im Sommer 2015 wurde die kleine Jasmina tot in ihrem Elternhaus aufgefunden. Jetzt erhebt die St. Galler Staatsanwaltschaft Anklage: Die Eltern Jessica T. und Hanspeter H. sollen das Kind aufgrund ihres Drogenkonsums vernachlässigt haben. Ihnen drohen längere Haftstrafen.
Publiziert: 12.02.2018 um 10:27 Uhr
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Aktualisiert: 11.10.2018 um 10:42 Uhr
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Vernachlässigt: Jasmina wurde kurz vor ihrem zweiten Geburtstag tot aufgefunden.
Foto: zvg
Marco Latzer

Freunde und Bekannte hatten Jasmina (†1) schon längere Zeit nicht mehr gesehen. Auch die Behörden fanden das Mädchen bei einem Besuch zunächst nicht vor. Erst eine Hausdurchsuchung brachte die traurige Gewissheit: Jasmina lag tot im Keller. Nach umfangreichen Ermittlungen reicht die St. Galler Staatsanwaltschaft nun ihre Anklage gegen die Eltern Jessica T.* (35) und Hanspeter H.* (54) ein. Ihnen wird die vorsätzliche Tötung der eigenen Tochter vorgeworfen.

Staatsanwaltschaft beschreibt haarsträubende Zustände

Das Paar stehe unter Verdacht, aufgrund seines Drogenkonsums die elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung. Jasmina sei nicht altersgerecht ernährt und medizinisch versorgt worden. Ihre körperliche Hygiene sowie soziale Kontakte zu anderen Kindern seien ebenfalls vernachlässigt worden.

Zudem hätten T. und H. Jasmina mehrfach stundenlang unbeaufsichtigt zu Hause gelassen und auch keine ausreichende Bewegungsmöglichkeiten für ihre Tochter sichergestellt. All diese Vernachlässigungen sollen zum Tod von Jasmina geführt haben, so die Staatsanwaltschaft.

10,5 und acht Jahre werden gefordert

Sie fordert für Jessica T. eine unbedingte Gefängnisstrafe von 10,5 Jahren. Vater Hanspeter H. soll für acht Jahre in Haft. Beiden wird die vorsätzliche Tötung der eigenen Tochter vorgeworfen. Dazu kommen Verletzungen der Fürsorge- und Erziehungspflichten sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. 

Das Umfeld der kleinen Jasmina hatte zuletzt natürliche Todesursachen in den Vordergrund gestellt. «Es war so, wie es manchmal im Leben passiert, wenn Kinder klein sind. Da gibt es bestimmte Dinge, die passieren können», sagte Andrea T.* (54), Jasminas Grossmutter, noch letzten Monat zu BLICK. Sie sei überzeugt, dass beide Elternteile für das Mädchen nur das Beste gewollt hätten. Das Rätsel um den Tod des Kindes sei keineswegs so spektakulär, wie es auf den ersten Blick wirke. Die Vorwürfe gegen das Paar seien meilenweit von einer «Hollywood-Story» entfernt.

* Namen der Redaktion bekannt

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