Drei Verletzte in St. Gallen
Bus rollt führerlos davon – Chauffeur kassiert Busse

Das St. Galler Kreisgericht hat am Mittwoch einen Buschauffeur zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Dem Mann wurde vorgeworfen, dass er einen Bus führerlos davonrollen liess. Drei Frauen sprangen aus Angst aus dem Fahrzeug und verletzten sich.
Publiziert: 04.09.2019 um 17:48 Uhr

Im Juli 2018 gab es in einem Linienbus der St. Galler Verkehrsbetriebe ein Problem mit einer nicht funktionierenden Türe. Der Chauffeur stieg an einer Haltestelle aus und wollte sie von aussen schliessen. Dabei setzte sich der ungesicherte Bus samt Passagieren auf der abschüssigen Strasse in Bewegung. Drei der Fahrgäste bekamen Angst und sprangen durch die offene Türe aus dem Bus. Dabei verletzten sie sich leicht.

Der Fahrer rannte dem Fahrzeug nach und es gelang ihm, durch das offene Fenster die Feststellbremse zu ziehen und den Bus so zu stoppen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm danach unter anderem vor, er habe die Polizei nicht gerufen, obwohl es Verletzte gegeben habe. Wegen der Verletzung von Verkehrsregeln sowie wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall verurteilte sie ihn per Strafbefehl zu einer Busse von 400 Franken. Der Chauffeur akzeptierte die Strafe nicht.

In der Verhandlung vor dem Kreisgericht stellte sich rasch heraus, dass der Mann die Schuld für den davonrollenden Bus und die Folgen auf sich nahm. Er hätte vor dem Aussteigen die Feststellbremse ziehen müssen, räumte er ein. Hingegen bestritt er, dass er selber hätte die Polizei rufen müssen. Es gehe ihm nicht um Geld, sondern um Gerechtigkeit, sagte er.

Bei den Verkehrsbetrieben gebe es eine Checkliste, wie sich die Chauffeure bei einem Unfall zu verhalten hätten, erklärte der Verteidiger. Zuerst müsse das Fahrzeug gesichert werden, dann sollte sich der Fahrer einen Überblick verschaffen und anschliessend die Leitstelle informieren. Genau so sei sein Mandant vorgegangen. In der Zentrale hätte alles Notwendige veranlasst werden müssen, stellte der Verteidiger fest. Tatsächlich wurde zwar eine Ambulanz aufgeboten, nicht aber die Polizei

Ähnlich sah dies sah nach kurzer Beratung auch der Richter. Der Chauffeur wurde vom Vorwurf des pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall freigesprochen und die Busse auf 200 Franken halbiert. Der Staat übernimmt auch die Hälfte der Verfahrenskosten.

Man könne froh sein, dass nicht mehr passiert sei, sagte der Richter. Der Bus hätte auf der Strasse sehr schnell an Fahrt gewinnen können. Dem Chauffeur sei die Nachlässigkeit vorzuwerfen, das Fahrzeug nicht gesichert zu haben. Er sei deshalb der Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Danach habe er aber darauf vertrauen können, dass die Leitstelle die Polizei rufen werde. Doch das sei nicht geschehen, stellte der Richter fest. (SDA)

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