Heute wäre der zweite Geburtstag der kleinen Jasmina. Doch das Mädchen ist tot – am Dienstag wurde ihre Leiche im Keller ihres Elternhauses in Staad SG gefunden. Wie lange das Kind schon nicht mehr lebt, weiss zurzeit niemand. Niemand ausser Jessica T. (32) und Hanspeter H. (52). Die Eltern wurden festgenommen, die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.
Cyrill Gemperli (47) ist Jasminas Götti und der Ex-Mann von Jessica T. Sein Patenkind hat er zum letzten Mal an Weihnachten gesehen. Bei darauffolgenden Besuchen hiess es immer «Jasmina schläft gerade». Die beiden gemeinsamen Kinder (8 und 10) dürfen schon seit mehreren Jahren nicht mehr bei T. wohnen, sie sind in der Obhut der Grosseltern.
Hat die Kesb nicht rechtzeitig reagiert?
Wie kann es sein, dass einer Frau zwei Kinder weggenommen werden, ein drittes aber bei ihr bleibt? «Die Kesb wusste von Anfang an, dass Probleme bestanden», schreibt Gemperli heute Blick.ch. «Und es wurde mehrmals darauf hingewiesen. Aber man hat ja gemeint, es ist alles in Ordnung», schreibt er.
«Aber leider hat es die Kesb St. Gallen nicht für notwendig empfunden, die entsprechenden Unterlagen an die Kesb Rorschach weiterzuleiten. Es ist anscheinend zu viel verlangt, dass die gleiche Behörde untereinander kommuniziert.»
Auch die Mutter von Jessica T., die sich um die zwei Kinder kümmert, sagt: sie habe sich mehrmals bei den Behörden gemeldet. Passiert sei nie etwas. Die Kesb St. Gallen will auf Anfrage von Blick.ch keine Stellung nehmen.
«Kesb wird nicht automatisch benachrichtigt»
Der Zürcher Rechtsanwalt Bernhard Maag erklärt, dass solche Meldungen grundsätzlich «sehr ernst» genommen werden. Wisse die Kesb um heikle Familienverhältnisse, werde vermehrt hingeschaut. Warum bekam Jasmina keine Hilfe? Warum liess man sie bei einer Mutter, die offensichtlich bereits mit ihren älteren Kindern überfordert gewesen war?
«Die Kesb wird nicht automatisch benachrichtigt, wenn die Frau ein weiteres Kind bekommt», sagt Maag. Ausser etwa der Arzt hätte gleich nach der Geburt eine entsprechende Meldung gemacht. Das passiert aber nur, wenn berechtigter Verdacht auf Gefährdung des Kindes besteht. «Es könnte aber auch sein, dass es der Mutter zwischenzeitlich besser ging und die Situation nicht so besorgniserregend war wie früher», so der Anwalt.
Wie viel Sorgen man sich tatsächlich hätte machen müssen, ist seit Dienstag klar.