Deutscher David H. (34) blochte mit 249 km/h durch den Thurgau
«Ich hatte damals einige Probleme!»

Mit rekordverdächtigen 249 km/h wurde David H. im Februar im Thurgau geblitzt. Jetzt musste der Deutsche sich vor Gericht antworten – und kommt um eine Gefängnisstrafe herum.
Publiziert: 11.07.2019 um 17:42 Uhr
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Aktualisiert: 12.07.2019 um 13:20 Uhr
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Mit diesem Seat Leon ST war David H. unterwegs. Das Auto hat er zwischenzeitlich an die Leasing-Firma zurückgegeben. Laut eigenen Angaben gegen einen Aufpreis von 10'000 Franken.
Foto: Kantonspolizei Thurgau
Marco Latzer

David H.* (34) ist einer der schlimmsten Raser, die je auf Schweizer Strassen unterwegs waren: In der Nacht auf den 10. Februar wurde der Deutsche auf der A7 mit 249 Stundenkilometern geblitzt!

«Ich weiss es nicht», sagt der Chemielaborant auf die Frage, was ihn zu seinem Tempoexzess getrieben habe, nun vor dem Bezirksgericht Winterthur.

«In dem Moment habe ich mir nicht viel dabei gedacht. Im Nachhinein war es natürlich eine Dummheit.» Der Mann, der nach Abzug der Sicherheitsmarge 122 km/h zu schnell blochte, wirkt in seinem Naturell nicht wie ein klassischer Raser. 

Raser will Geschwindigkeit nicht mitbekommen haben

David H. wirkt schmächtig, redet gerade so viel wie nötig. Und trotzdem least er sich zwei Monate einen noch zusätzlich getunten Seat Leon ST Cupra, das leistungsstärkste Modell der spanischen Marke.

«Es war halt schön, eines dieser Sondermodelle zu fahren», erklärt H. die Anschaffung. Am Tag, an dem er geblitzt wurde, sei er mit seiner Freundin zum Abendessen in Winterthur gewesen. 

Kurios: Auf dem Heimweg will David H. die enorme Geschwindigkeit gar nicht bemerkt haben! «Ich war in Gedanken, weil ich damals einige Probleme hatte», führt er aus. 

Freundin fragte zu spät nach

Und die Freundin auf dem Beifahrersitz? «Sie reagierte nicht. Erst als das Rotlicht (vom Blitzer, die Red.) aufblitzte, fragte sie mich, weshalb ich so schnell gefahren bin», berichtet H.

Das Bezirksgericht gibt dem Raser wegen grober Verkehrsregelverletzung 20 Monate Bewährung mit auf den Weg. Genau so wie es Staatsanwaltschaft und Verteidigung in diesem abgekürzten Verfahren beantragt hatten.

H. muss zwar nicht in den Knast, ist seinen Führerausweis aber auf unbestimmte Zeit los und auch seinen Seat musste er der Leasing-Firma gegen Aufpreis zurückgeben.

Brisant: David D. musste sein Billett schon einmal abgeben. Vor zehn Jahren war er unter Alkoholeinfluss in einer Linkskurve verunfallt. 

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