Am Samstagmittag kontrollierten Grenzwächter einen Personenwagen mit deutschen Nummernschildern, in welchem zwei Personen sassen. Dabei entdeckten sie eine Soft-Air-Pistole, acht Messer, 1,5 Kilogramm bodenknallendes Feuerwerk und einen starken Laserpointer – die gefährlichen Waffen und Gegenstände waren im ganzen Fahrzeug verteilt. Dies teilte die Grenzwachtregion II heute in einer Medienmitteilung mit.
Sämtliche Gegenstände konnten dem Beifahrer, einem 20-jährigen Deutschen, zugeordnet werden.
Aufgrund der Verwechselbarkeit mit einer Feuerwaffe gilt die sichergestellte Soft-Air-Pistole als Waffe. Die notwendige Einfuhrbewilligung konnte der Mann nicht vorweisen. Bei den Messern handelt es sich teils um in der Schweiz verbotene Waffen. Auch die Einfuhr des bodenknallenden Feuerwerks in die Schweiz ist verboten, denn es gilt als nicht handhabungssicher. Zudem wird der Laserpointer aufgrund seiner Stärke durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als gefährlich eingestuft.
Der Mann wurde der Kantonspolizei Thurgau übergeben. Er wird sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen. (ct)