Im Juli 2012 kam am Open Air Frauenfeld die Helferin Delphine (†24) während eines Sturms ums Leben. Die Studentin war bei Aufräumarbeiten in ein Zelt geflüchtet. Doch der Unterschlupf riss aus der Verankerung. Herumfliegende Teile von 500 Kilo schweren Bodenplatten erschlugen die Thurgauerin.
Der Bauchef und ein freiwilliger Helfer wurden deshalb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Nun wurden beide schon zum zweiten Mal freigesprochen. Das Obergericht in Frauenfeld bestätigte gestern den erstinstanzlichen Entscheid vom Dezember 2014. Beide Angeklagten seien mit je rund 30 000 Franken zu entschädigen. «Ich bin sehr enttäuscht», sagt Delphines Vater, Fredi Keller zu Blick.ch.
Die Staatsanwaltschaft und die Familie von Delphine hatten Berufung eingelegt. Diese sei unbegründet, schreibt nun das Obergericht. Die Familie von Delphine muss für das Berufungsverfahren 2000 Franken bezahlen.
Im Zentrum stand die Frage, ob der Bauchef die Helfer hätte abziehen müssen, weil die Gefährlichkeit des Unwetters voraussehbar war. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft argumentieren, das heftige Unwetter sei voraussehbar gewesen.
Doch die Familie von Delphine gibt nicht auf, sie geht nun vor Bundesgericht. «Ich will endlich Gerechtigkeit für den Tod meiner Tochter», sagt Vater Fredi. Vor dem Drama habe es sogar eine Sturmwarnung der Stufe 3 gegeben.
Nun müssen sich auch die Richter in Lausanne mit der Frage auseinadersetzen, ob der Sturm voraussehbar war oder nicht. (btg)