«Twifia steht für ewige Verbundenheit!»
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Kommerzieller Vorname:18 Jahre Gratis-Internet: Eltern taufen Kind «Twifia!»

Bündner Eltern nennen ihre Tochter wegen PR-Aktion Twifia – für 18 Jahre Gratis-Surfen
Hallo, ich heisse wie ein Internet-Provider

Ein Bündner Paar hat sein Töchterchen nach einem Aargauer Start-up-Unternehmen benannt – und erhält im Gegenzug während 18 Jahren kostenloses Internet. Das gesparte Geld wollen sie auf ein Sparkonto überweisen.
Publiziert: 03.10.2020 um 11:19 Uhr
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Aktualisiert: 03.10.2020 um 20:58 Uhr
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Dritter Vorname Twifia: Dieses Bündner Mädchen wirbt mit seinem Namen für ein Aarauer Internet-Start-up.
Foto: Siggi Bucher
Marco Latzer

Erst vor ein paar Tagen kam das Mädchen im Kanton Graubünden zur Welt. Mit müden Augen blickt es zu seinen stolzen Eltern (30 und 35), die anonym bleiben wollen. Denn das Baby heisst mit drittem Vornamen Twifia. Die ersten beiden Namen wollen Mama und Papa nicht verraten.

Die Eltern sind dem Aufruf des neuen Schweizer Internet-Providers Twifi gefolgt, ihr Neugeborenes entweder Twifius oder Twifia zu nennen. Wer den Namen in der Geburtsurkunde eintragen lässt, erhält während 18 Jahren Gratis-Internet.

Eltern wollen kritische Rückmeldungen vermeiden

«Wir wollen gegenüber unserem Umfeld unerkannt bleiben, weil wir uns nicht dafür rechtfertigen wollen. Denn der Vorwurf, den Namen unseres Kindes verkauft zu haben, trifft uns sehr. Ein wenig schämen wir uns auch», gesteht Twifias Vater. Denn der kommerzielle Hintergrund sei nicht von der Hand zu weisen.

Er selbst habe zunächst an einen schlechten Scherz geglaubt, als er auf Facebook auf die Anzeige gestossen sei. Das Unternehmen mit Sitz in Aarau habe aber bestätigt, es ernst zu meinen.

Gespartes Geld soll auf Sparkonto für Tochter landen

«Je länger ich darüber nachdachte, desto einmaliger wurde der Name für mich, da bekam die Sache ihren Reiz», so der Papa. Auch die Gattin ist nach anfänglichem Zögern mit an Bord: «Es ist ja auch sein Kind. Und der Name Twifia steht für mich in diesem Zusammenhang auch für Verbindung. Für ewige Verbundenheit!»

Die Eltern legen grossen Wert darauf festzuhalten, dass sie ihr Kind nicht wegen finanziellen Vorteilen oder Gratis-Internet Twifia getauft haben. «Wir werden für sie ein Sparkonto errichten und jeden Monat 60 Franken darauf überweisen. Wenn sie 18 wird, kann sie damit die Fahrprüfung machen oder ein Auto kaufen», sagen sie. Spätestens dann, sind Mama und Papa überzeugt, werde die Tochter ihren dritten Vornamen «ziemlich cool» finden.

Internet-Unternehmer bürgt für das Geld

Bloss: 18 Jahre sind eine kleine Ewigkeit. Was, wenn es Twifi, eine Firma mit erst vier Mitarbeitern, bis dann nicht mehr gibt? «Dann hafte ich persönlich dafür», verspricht Twifi-Chef Philippe Fotsch (37). «Das ist Ehrensache.»

Die Namen seien ein interessantes Mittel, um die erst im August lancierte Marke bekannter zu machen. «Twifius und Twifia haben einen römischen Touch. Laut alten Schriften hat es den Namen früher sogar gegeben», so Fotsch. Das Angebot mit dem Gratis-Internet bleibe auch für weitere Eltern gültig, betont der Unternehmer.

Das Bündner Paar bereut seinen Entscheid jedenfalls nicht, auch wenn es sich bis zur Geburt nicht sicher gewesen sei. Heute finden beide: «Es gibt viel schlimmere Namen. Und je häufiger wir ‹Twifia› sagen, desto herziger klingt der Name!»

Darf ich mein Kind alles nennen?

Sind Namen wie Anna, Ben und Emma für Mama und Papa zu wenig speziell, können sie sich bei der Namenswahl für ihr Baby kreativ zeigen. Doch die Schweiz ist bei Babynamen nicht das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Wer sein Kind etwa Satan taufen möchte, wird in die Schranken gewiesen.

Laut dem Bevölkerungsamt Zürich ist «die Wahl des Vornamens grundsätzlich frei, jedoch dürfen die Interessen des Kindes nicht offensichtlich verletzt werden». Das Kind soll aufgrund seines Namens nicht lächerlich gemacht werden können.

So dürfen Mädchen auch keinen Jungennamen haben – und andersrum. Es wird also kein Bube Berta heissen. In der Krabbelgruppe wird auch niemand Rolex oder Chanel heissen. Denn: Auch Produkt- und Markennamen sind hierzulande tabu. Das Zivilstandsamt darf Namen ablehnen.

Sind Namen wie Anna, Ben und Emma für Mama und Papa zu wenig speziell, können sie sich bei der Namenswahl für ihr Baby kreativ zeigen. Doch die Schweiz ist bei Babynamen nicht das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Wer sein Kind etwa Satan taufen möchte, wird in die Schranken gewiesen.

Laut dem Bevölkerungsamt Zürich ist «die Wahl des Vornamens grundsätzlich frei, jedoch dürfen die Interessen des Kindes nicht offensichtlich verletzt werden». Das Kind soll aufgrund seines Namens nicht lächerlich gemacht werden können.

So dürfen Mädchen auch keinen Jungennamen haben – und andersrum. Es wird also kein Bube Berta heissen. In der Krabbelgruppe wird auch niemand Rolex oder Chanel heissen. Denn: Auch Produkt- und Markennamen sind hierzulande tabu. Das Zivilstandsamt darf Namen ablehnen.

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