Grosse Solidarität für Teenie-Mami
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Teenie-Mami in Nöten:«Ich muss mein Baby mit dem Lehrlingslohn durchbringen»

BLICK-Leser spenden an Belinda Kurhajec (18)
Grosse Solidarität für Teenie-Mami

Weil Sophias Vater arm ist, muss er für seine Tochter keine Alimente zahlen. Belinda Kurhajec muss alleine für sie aufkommen, obwohl sie selbst noch in der Lehre ist. Doch jetzt erhält die Teenie-Mutter Unterstützung.
Publiziert: 27.09.2020 um 23:07 Uhr
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Aktualisiert: 13.10.2020 um 21:31 Uhr
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Belinda Kurhajec (18) und ihre Tochter (10 Monate) leben in Nussbaumen TG. Weil ein Gericht den Kindesvater finanziell nicht belasten will, muss Kurhajec zurzeit sämtliche Kosten alleine tragen.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

So einen Vater wünscht sich niemand für sein Kind: Weil Daniel S.* (22) arbeitslos ist und kein Vermögen hat, muss Belinda Kurhajec (18) die kleine Sophia (10 Monate) vorerst ohne Alimente grossziehen. Ein Thurgauer Gericht will nicht, dass er sich für seine Tochter in Unkosten stürzen muss.

Und das, obwohl sich die Thurgauerin im letzten Jahr ihrer Ausbildung zur Landwirtin befindet! «Ich habe sehr viele positive Rückmeldungen erhalten. Von allen Seiten wird mir Unterstützung angeboten, das ist wirklich sehr schön!», freut sich Belinda Kurhajec. «Es hat sich auch eine 20-jährige Frau bei mir gemeldet, die sich in einer ähnlichen Situation befindet. Dieser Kontakt bedeutet mir viel!»

Gastronom spendet Windeln

BLICK-Leserinnen und -Leser zeigen sich insbesondere von der Entschlossenheit der jungen Bäuerin beeindruckt, ihr Kind ohne Sozialhilfe grosszuziehen. Auch auf der Redaktion gehen Hilfsangebote ein.

Stephanie Brawand (35), selbst zweifache Mutter, möchte Kurhajec gerne Kinderkleider zur Verfügung stellen. «Die Geschichte hat mich sehr bewegt. Als Juristin weiss ich, wie es in der Schweiz bei Alimenten teilweise läuft. Das kann sehr frustrierend sein.»

Und ein Berner Gastronom kündigt an, die Windeln von Sophia sponsern zu wollen. «Ich habe selber einen Sohn und meine Frau erwartet unser zweites Kind im Oktober. Daher weiss ich, wie viele Windeln täglich draufgehen», sagt er zu BLICK.

Kindesvater lässt nichts von sich hören

Belinda Kurhajec ist von der grossen Unterstützung überrascht: «Damit hätte ich wirklich nicht gerechnet, aber ich freue mich sehr. Für mich ist es eine Erleichterung, in dieser schwierigen Situation nicht alleine zu sein!»

Daniel S., Sophias Vater, hat dagegen nichts von sich vernehmen lassen. Er ist kürzlich bei der Familie seiner neuen Freundin eingezogen, die er noch während Kurhajecs Schwangerschaft kennengelernt hatte.

* Name geändert

Zankapfel: Alimente

Trennen sich die Eltern eines Kindes, ist Ärger häufig vorprogrammiert. Neben dem Sorgerecht stehen insbesondere finanzielle Fragen im Vordergrund. In der Schweiz leben gut 200'000 alleinerziehende Mütter – auch immer mehr Väter gesellen sich dazu.

Seit 2014 gilt bei einer Trennung, dass das Sorgerecht grundsätzlich geteilt wird. Im Alltag muss dann aber auch entschieden werden, welcher Elternteil die effektive Obhut über das Kind ausübt oder ob auch diese geteilt wahrgenommen wird. Wie hoch die finanziellen Entschädigungen in der Praxis ausfallen, ist völlig individuell und kaum bezifferbar.

Entscheidend ist in erster Linie der Unterhaltsbedarf des Kindes, der in jedem Kanton individuell berechnet wird. Massgeblich für die Berechnung sind auch die Löhne von Vater und Mutter und allfällige Mehrkosten, die berufsbedingt durch eine Tagesmutter oder Kinderkrippe entstehen können. Das Existenzminimum des unterhaltspflichtigen Elternteils darf nicht unterschritten werden.

Für Rat suchende Eltern gibt es Mütter- und Väter-Beratungsstellen, oder Institutionen wie Pro Juventute bieten verschiedene Hilfestellungen.

Trennen sich die Eltern eines Kindes, ist Ärger häufig vorprogrammiert. Neben dem Sorgerecht stehen insbesondere finanzielle Fragen im Vordergrund. In der Schweiz leben gut 200'000 alleinerziehende Mütter – auch immer mehr Väter gesellen sich dazu.

Seit 2014 gilt bei einer Trennung, dass das Sorgerecht grundsätzlich geteilt wird. Im Alltag muss dann aber auch entschieden werden, welcher Elternteil die effektive Obhut über das Kind ausübt oder ob auch diese geteilt wahrgenommen wird. Wie hoch die finanziellen Entschädigungen in der Praxis ausfallen, ist völlig individuell und kaum bezifferbar.

Entscheidend ist in erster Linie der Unterhaltsbedarf des Kindes, der in jedem Kanton individuell berechnet wird. Massgeblich für die Berechnung sind auch die Löhne von Vater und Mutter und allfällige Mehrkosten, die berufsbedingt durch eine Tagesmutter oder Kinderkrippe entstehen können. Das Existenzminimum des unterhaltspflichtigen Elternteils darf nicht unterschritten werden.

Für Rat suchende Eltern gibt es Mütter- und Väter-Beratungsstellen, oder Institutionen wie Pro Juventute bieten verschiedene Hilfestellungen.


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