Betriebe können trotz Ekel-Befund weitermachen
Das braucht es für eine Schliessung einer Grüsel-Beiz

Die Lebensmittel-Inspektion im Landgasthof Sternen in Benken SG hatte eine Busse und eine Anzeige zur Folge. Der Betrieb durfte aber trotz der Zustände weitergehen. Für eine Schliessung brauchen die Inspektoren mehr, wie das Beispiel anderer Grüselbeizen zeigt.
Publiziert: 14.03.2019 um 18:42 Uhr
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Aktualisiert: 28.01.2020 um 08:50 Uhr
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Tomatensauce mit ungeniessbaren Pilzen: Diesen Fund machten Inspektoren in einem Restaurant im Aargau.
Foto: zvg

Gleich «mehrfache, teils gravierende Übertretungen» hat die St. Galler Staatsanwaltschaft im Landgasthof Sternen in Benken SG festgestellt. Wiederholt wurden bei Kontrollen Ungeziefer, verunreinigte Geräte, Keime oder auch Mängel bei der Personalhygiene festgestellt (BLICK berichtete).

Es ist die Summe der Beanstandungen durch das Lebensmittelinspektorat, die beim Befund dazu geführt hat, dass dem Wirten des Sternen eine Busse in der Höhe von 2500 Franken aufgebrummt wurde. Zudem wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Anzeige bei wiederholten Vorfällen

Die Strafe bewegt sich damit am oberen Limit, wie ein Blick in den Kanton Aargau zeigt. Thomas Stadelmann ist dort Leiter des Lebensmittelinspektorats. Die Bussen werden hier durch die Staatsanwaltschaft festgelegt. Meistens bewegen sich die im Bereich um 1500 Franken. Grüsel-Wirte werden vor allem im Wiederholungsfall härter angefasst – oder wenn der Vorfall gravierend ist: «Dann werden höhere Bussen ausgesprochen», sagt Stadelmann.

Im Jahr 2017 wurden im Kanton Aargau bei rund 2700 Kontrollen durch das Lebensmittelinspektorat in knapp 50 Prozent der Betriebe Mängel beanstandet. Klingt nach viel – doch nur in 21 Fällen kam es wie beim Restaurant Sternen in Benken SG zu einer Strafanzeige. Die Gründe? Wiederholt gröbere Mängel oder ein sehr schlechter hygienischer Zustand vor Ort.

Oft gehe es dabei um die immer gleichen Vergehen, wie der Lebensmittelinspektor erklärt. Die Kontrolleure achten auf den Zustand der Lebensmittel, ob mit den Waren hygienisch umgegangen wird und ob die vorgegebenen Temperaturen für die Produkte eingehalten werden.

Erst wenn ein Betrieb eine unmittelbare gesundheitliche Gefahr für die Kunden darstellt, ziehen die Inspektoren die Notbremse: Dann wird der Laden dichtgemacht.

«Dann stehen wir am nächsten Tag wieder auf der Matte»

Auch Silvio Arpagaus, Leiter der Lebensmittelkontrolle im Kanton Luzern, sagt gegenüber BLICK, dass die meisten Beanstandungen wegen eher kleineren Abweichungen ausgesprochen werden. «In seltenen Fällen kann es aber vorkommen, dass wir einem Betrieb ein vorübergehendes Benutzungsverbot der Küche verfügen müssen. Dann stehen wir aber meistens am nächsten Tag wieder auf der Matte.» Hat das Lokal die Mängel dann behoben, darf es auch sein Geschäft wieder aufnehmen.

Ganz so glimpflich kam der Beizer im Sternen in Benken nicht davon. Immerhin: Dank besserer Ergebnisse hat das St. Galler Lebensmittelinspektorat dort den Kontrollintervall mittlerweile wieder auf zwölf Monate erhöht. (cat)

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