Autolenker (26) aus St. Gallen angezeigt
Diese LED-Leuchten sind verboten

Acht Anzeigen an nur einem Tag: Bei Verkehrskontrollen gingen der Stadtpolizei St. Gallen gestern gleich acht fehlbare Fahrzeuglenker ins Netz. Zwei davon hatten illegale Änderungen am Fahrzeug vorgenommen.
Publiziert: 14.01.2016 um 16:36 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2018 um 17:17 Uhr
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Illegal: Ein 26-Jähriger Golf-Fahrer war gestern mit blauen LED-Leuchten unterwegs – er wurde angezeigt.
Foto: Kapo St. Gallen

Schon am frühen Morgen hatte die Stadtpolizei St. Gallen alle Hände voll zu tun. Die Beamten führten gestern im Westen der Stadt eine Schwerverkehrskontrolle durch. Dabei kontrollierten sie insgesamt 18 Fahrzeuge.

Bei fünf Chauffeuren stellten sie fest, dass diese sich teilweise mehrfach nicht an die vorgeschriebenen Ruhezeiten oder Arbeitspausen gehalten hatten.

Ein in Tschechien wohnhafter Lenker musste ein Bussendepositum von 550 Franken zahlen. Alle Chauffeure wurden gemäss Polizeimeldung angezeigt.

«Leuchten waren nicht zugelassen»

Nach dem Mittag ging es im gleichen Stil weiter. Zunächst entdeckten die Beamten einen Lenker, der während der Fahrt eine SMS tippte. Er wurde ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen verzeigt.

Später hielt eine Partouille einen weissen VW Golf GTI an, dessen 26-jähriger Lenker die Frontleuchten durch illegale blaue LED-Leuchten ersetzt hatte. «Die Lichter waren nicht zugelassen», sagt Polizeisprecher Dionys Widmer auf Anfrage zu BLICK.

Der VW-Fahrer hatte die Leuchten wohl irgendwo gekauft und dann selber angebracht. Dies sei jedoch nicht ohne weiteres erlaubt: «In einem solchen Fall müssen die Lichter vom zuständigen Strassenverkehrsamt geprüft werden. Das hatte der Lenker nicht getan», sagt Widmer.

Sicherheit vor Schönheit

Kaum noch sichtbar: abgedunkelter Seitenblinker des angehaltenen Audi A4.
Foto: Kapo St. Gallen

Später am selben Abend ging den Polizisten dann auch noch ein 48-jähriger ins Netz, der verbotenerweise die seitlichen Blinker an seinem Audi A4 abgedunkelt hatte.

Eine Premiere für die Beamten: «Es kommt immer wieder vor, dass wir auf Autos mit verdunkelten Hecklichtern oder nicht zugelassenen Auspuffrohren treffen, aber verdunkelte Blinker, das ist neu», sagt Widmer. «Es ist mit schleierhaft, wieso jemand so etwas tun sollte. Ich denke, es ging dem Fahrer primär ums Aussehen.»

Ob sich die beiden Hobby-Tuner, die ebenfalls angezeigt wurden, bewusst waren, dass sie mit den Änderungen an ihren Fahrzeugen gegen das Gesetz verstossen, weiss Widmer nicht. Es spiele aber auch keine Rolle.

Er rät generell: «Wenn man eigenhändig etwas an seinem Fahrzeug verändert, sollte man dies von Fachleuten beim Strassenverkehrsamt prüfen lassen.» Bei essenziellen Dingen wie dem Seitenblinker gilt für Widmer aber ohnehin: Sicherheit vor Schönheit. (gr)

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