Alpen- und Mauersegler sind als Gebäudebrüter geschützt. Sie verbringen fast ihr ganzes Leben in der Luft. In der Schweiz sind sie nur im Sommer, um ihre Nester an Gebäuden, unter Dächern, in Rollladenkästen oder Lukarnen zu bauen.
«Als geschickte Insektenjäger haben Mauersegler eine wichtige Funktion im Hinblick auf das ökologische Gleichgewicht», schrieb die Innerrhoder Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz am Dienstag in einer Mitteilung. Ihr Bestand nehme in Appenzell Innerrhoden jedoch immer weiter ab.
In den letzten Jahren hat die ARNAL AG, Büro für Natur und Landschaft, im Auftrag der Fachstelle Natur- und Landschaftsschutz Daten über bestehende Vorkommen gesammelt. Nun wurde das Büro beauftragt, die Entwicklung der Bestände des Mauerseglers im Kanton zu überprüfen. Informationen über Mauersegler-Nester an Häusern und auf Grundstücken können direkt der ARNAL AG gemeldet werden.
Nisthilfen schaffen
Im Gegensatz zu anderen «Hausbewohnern» wie Marder oder Spatzen führen die Mauersegler weder zu Lärmbelästigungen noch zu Schäden am Bau. Neubauten, Renovationen oder Umbauten an Gebäuden bieten die Möglichkeit, Nisthilfen zu schaffen, wie der Kanton weiter schreibt. Mauersegler seien nicht wählerisch und nähmen auch künstliche Nistkästen an.
Da sie sich vom Nest aus in die Luft fallen lassen, sollte darauf geachtet werden, dass der Brutplatz hoch gelegen ist und weder Gebäude noch Bäume den An- und Abflug behindern. Sind Arbeiten an Gebäuden geplant, in denen bereits Mauersegler brüten, sollten diese ausserhalb der Brutzeit, welche Anfang Mai beginnt und Anfang August endet, vorgenommen werden.
Bei permanenten Änderungen von Gebäuden bei welchen Mauerseglerbruten betroffen sind, sollten die Änderungen so vorgenommen werden, dass die Brutplätze bestehen bleiben. Falls diese Möglichkeit nicht bestehe, sollten Ersatznistmöglichkeiten bereitgestellt werden, wie es weiter heisst. (SDA)