Eine falsche Angabe im sogenannten Landsgemeindemandat ist auf Seite 44 zu finden, wie die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Bei den Erläuterungen zum teilrevidierten Baugesetz wurde in einer Überschrift auf einen Absatz in Artikel 90 verwiesen, der nicht existiert.
Ein weiterer Fehler betraf die Gebühren für die Behandlung von Baugesuchen. Korrekt ist, dass gemäss neuer Fassung des Artikels 90 mindestens 100 Franken erhoben werden.
Die Fehler entstanden bei der Erstellung des Layouts für das Landsgemeindemandat in der Druckerei, hiess es im Communiqué weiter. Vor dem Druck der Unterlagen seien diese nicht mehr entdeckt worden. Die Ratskanzlei überprüfe zusammen mit der Druckerei den Erstellungsprozess.
Die Landsgemeindemandate sind bereits an die Stimmberechtigten verschickt worden. Eine korrigierte Version ist online (www.ai.ch/landsgemeinde) abrufbar.