Anzeige wegen Rasens
Radelt der Töff-Rowdy für drei Jahre in den Knast?

Über doppelt so schnell wie erlaubt raste Alexander Rohner (42) über Ostschweizer Strassen. Die Rowdy-Fahrt wird ihn wohl zwei bis drei Jahre Gefängnis kosten, glaubt Rechts-Experte Hans Giger.
Publiziert: 10.06.2015 um 15:39 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:18 Uhr
Sein Töff wurde nach der Raserfahrt beschlagnahmt. Jetzt fährt Alexander Rohner (42) Velo.
Foto: TOINI LINDROOS

Mit über 100 km/h raste Alexander Rohner (42) mit dem Töff durch die 50er-Zone, überfuhr Rotlichter und fuhr unter anderem auf einer Baustelle herum. Eineinhalb Stunden dauerte die Wild-West-Fahrt durch die Ostschweiz, bis die Polizei ihr schliesslich ein Ende setzte. Stattt mit dem Töff fährt Rohner jetzt Velo.

Die irre Tour hat für den zweifachen Familienvater aus Rheineck SG strafrechtliche Konsequenzen. Gegen Rohner läuft ein Verfahren; er muss sich unter anderem wegen mehrfachen Rasens und Hausfriedensbruch vor der Justiz verantworten.

Rowdy muss laut Experte ins Gefängnis

Der Töff-Rowdy hofft, mit einer bedingten Gefängnisstrafe davon zu kommen. Doch laut dem Anwalt und emeritierten Rechtsprofessor Hans Giger, der in Zürich seit über 50 Jahren eine renommierte Anwaltskanzlei führt, sieht alles danach aus, dass die Geschichte für Rohner nicht so glimpflich ausgeht. Raserdelikte werden laut Gesetz mit einem bis vier Jahren Gefängnis geahndet. «Im vorliegenden Fall rechne ich mit zwei bis drei Jahren – unbedingt», sagt Giger.

«Denn was er tat, war wirklich ganz krass. Wer innerorts über 100 km/h fährt, nimmt laut Gesetz in Kauf, dass er jemanden dabei töten könnte.» So wird Rasen im Strassenverkehrsgesetz als «vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln» definiert, bei der der Täter «das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern» in Kauf nimmt.

Wird ihm die Helmkamera zum Verhängnis?

Zwar hat Rohner eigenen Aussagen zufolge keine Vorstrafen und könnte möglicherweise mildernde Umstände geltend machen, was das Strafmass laut Giger etwas reduzieren würde. Dazu gehört die Würdigung der Persönlichkeit des Täters, das Tatverschulden sowie die persönliche Lebenssituation. «Doch auch wenn der Mann in einer schwierigen Lebenslage steckt und eine Wut auf Behörden hat: Alles erklären kann das nicht.»

Zum Verhängnis könnte dem Rowdy ausserdem werden, dass er seine Fahrt filmte. Vor einigen Tagen wurden Ausschnitte des Videos auf Youtube veröffentlicht. «Das spricht für Vorsatz, da er die Tat offensichtlich vorbereitet hat», sagt Giger.

Den Fahrausweis und seinen Töff musste Rohner nach seiner Raserfahrt abgeben. Letzteren erhielt er nach einiger Zeit wieder zurück. Er habe das Fahrzeug inzwischen verkauft, sagt er. Aus Sicht des Rechtsexperten ist das äusserst unüblich. «Vielleicht kam man ihm hier wegen seiner finanziellen Situation entgegen», meint Giger.

Der Wildwest-Fahrer hofft nun erneut auf Milde. Das Strafverfahren läuft. Und Rohner fährt inzwischen Velo. (lha)

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