«Abtwil bim mcdonalds hets e überraschig»
Ein Facebook-Eintrag kostete einen Lehrling 850 Franken

Wer vor Radar- oder Polizeikontrollen warnt, muss mit einer saftigen Busse rechnen. In den meisten Kantonen entscheidet aber Inspektor Zufall, wer gebüsst wird.
Publiziert: 11.11.2018 um 13:26 Uhr
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Aktualisiert: 14.11.2018 um 23:04 Uhr
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Marco Russo musste 850 Franken bezahlen, weil er auf Facebook schrieb: «Abtwil bim mcdonalds hets e überraschig.»
Foto: Siggi Bucher
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Thomas SchlittlerWirtschaftsredaktor

Montagabend am Stadtrand von St. Gallen: Verkehrskontrolle der Polizei. Marco Russo* (18) wartet im McDonald’s auf seine Kumpels und beobachtet das Ganze. Aus Langeweile, ohne sich gross Gedanken zu machen, schreibt er um 19.20 Uhr auf Facebook: «Abtwil bim mcdonalds hets e überraschig.»

Der scheinbar harmlose Post hat böse Folgen. Schon am nächsten Tag erhält der Lehrling in aller Frühe einen Anruf der Stadtpolizei. Ob er den Eintrag verfasst habe. Russo bejaht – und wird umgehend aufs Revier bestellt.

Der junge Mann hat Bammel. «Ich hatte zuvor noch nie mit der Polizei zu tun.» Er fragt einen Freund, der bei der Kantonspolizei arbeitet, wie er sich verhalten soll. «Einsicht und Reue zeigen», rät ihm dieser. Russo tut wie ihm geheissen. Doch es nützt nichts. Drei Monate später spricht ihn die St. Galler Staatsanwaltschaft schuldig. Die Strafe wegen «öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr»: 850 Franken. Ein happiger Betrag für Russo: «Mein Lehrlingslohn beträgt 650 Franken im Monat. Die Strafe ist völlig unverhältnismässig!»

Geschlossene Gruppe – mit 30'000 Mitgliedern

Unverhältnismässig oder nicht – die Rechtslage ist eindeutig: Seit 2013 wird mit Busse bestraft, wer öffentlich vor Polizeipatrouillen oder Blitzern warnt. Als öffentlich gilt eine Warnung, wenn sie sich an mehr als 30 Personen richtet. Ganz egal, ob auf Facebook, Whatsapp oder anderen Kanälen.

Russo brachte seine Warnung auf der Facebook-Seite «Rennleitung SG». Die ist zwar eine geschlossene Gruppe, hat aber über 30'000 Mitglieder. Gemäss Selbstbeschreibung sind der Zweck des Portals «Meldungen aller Art im Strassenverkehr».

Dort weist man zwar darauf hin, dass das Warnen vor Radarstationen und Polizeikontrollen verboten ist. Trotzdem warnen die Mitglieder täglich vor Kontrollen – und lassen dabei ihrer Kreativität freien Lauf, um die Begriffe «Blitzer», «Radar» oder «Polizei» zu vermeiden.

Keine Überwachung von Online-Kanälen auf Warnungen hin

«A1 vo Züri Richtung SG steht 
2 km vor Matzingen ein einarmiger Bandit – bitte füttert ihn nicht mit zu schnellen Bewegungen», schreibt Klaus B. «Zürcherstrasse nach der Shopping Arena Richtung Gossau wird gut zu dir geschaut», meldet Stanley H. Und Ivana P. warnt: «Vo züri richtig sg 338 schiint d sunne sehr extrem.»

Auch Russo hat nur eine «überraschig» angekündigt. Doch wie verklausuliert der Hinweis auch immer ist – jeder Radarwarner kann gebüsst werden. Nur: Wieso wird ausgerechnet er bestraft, während die meisten anderen ungeschoren bleiben?

Die Stadtpolizei St. Gallen, die Russo angezeigt hat, äussert sich nur allgemein: «Wir haben keine Polizisten, die Online-Kanäle bezüglich öffentlicher Warnungen vor Geschwindigkeitsmessungen überwachen. Wenn wir jedoch darauf aufmerksam (gemacht) werden, verzeigen wir betroffene Personen.» Das passiere aber selten.

Thurgauer Kantonspolizei beobachtet «einschlägige Facebook-Seiten»

Mit anderen Worten: Russo hat einfach Pech gehabt. An einem anderen Tag wäre sein Facebook-Eintrag wahrscheinlich ohne Konsequenzen geblieben.

In fast allen Kantonen entscheidet der Zufall, ob Radarwarner gebüsst werden oder nicht. Einzig die Kantonspolizei Thurgau sagt klipp und klar: «Wir beobachten die einschlägigen Facebook-Seiten und führen, wenn nötig, Ermittlungen durch.» Stelle man strafrechtlich Relevantes fest, werde die Staatsanwaltschaft informiert.

Die Kantonspolizei Zürich gibt zum «ermittlungstaktischen Vorgehen» keine Auskunft. Dafür führt sie als einzige Buch über die Anzahl Verzeigungen: 2016 wurden rund 300 Personen wegen öffentlicher Warnungen belangt, 2017 etwa 80 – jeweils mit Ausnahme der Städte Zürich und Winterthur. Warum so grosse Unterschiede zwischen den Jahren? Dazu äussern sich die Beamten nicht. Die naheliegendsten Erklärungsmöglichkeiten: Es wurde weniger ermittelt – oder es ist ein Lerneffekt eingetreten.

Unzählige Warn-Apps

Wer in der Schweiz öffentlich vor Radar- oder Polizeikontrollen im Strassenverkehr warnt, riskiert eine saftige Busse (Artikel links). Und doch gibt es nicht wenige Facebook-Gruppen, die genau das tun. Besonders beliebt sind die «Rennleitungs»-Communities, die es in mehreren Kantonen gibt. Auf anderen Warnseiten wie «Polizeikontrollen Kanton Thurgau» melden die User Blitzer per Privatnachricht, der Administrator postet die Hinweise dann. So bleiben die Urheber anonym.

Zudem existieren unzählige Handy-Apps, die anonym vor Radarkontrollen warnen. Oft handelt es sich dabei um deutsche Anwendungen – das Schweizer Warnverbot wird so umgangen. Doch nicht nur Autofahrer wollen gegen Kontrollen gewappnet sein. Beim Nachrichtenübermittlungsdienst Telegram hat sich im Raum Zürich die Gruppe Watch ZH etabliert, in der mehr als 1000 Nutzer einander vor polizeilichen 
Velo- oder Billettkontrollen 
in Zug und Tram warnen (unten). Anders als Warnungen im Strassenverkehr sind diese nicht explizit verboten. 

Wer in der Schweiz öffentlich vor Radar- oder Polizeikontrollen im Strassenverkehr warnt, riskiert eine saftige Busse (Artikel links). Und doch gibt es nicht wenige Facebook-Gruppen, die genau das tun. Besonders beliebt sind die «Rennleitungs»-Communities, die es in mehreren Kantonen gibt. Auf anderen Warnseiten wie «Polizeikontrollen Kanton Thurgau» melden die User Blitzer per Privatnachricht, der Administrator postet die Hinweise dann. So bleiben die Urheber anonym.

Zudem existieren unzählige Handy-Apps, die anonym vor Radarkontrollen warnen. Oft handelt es sich dabei um deutsche Anwendungen – das Schweizer Warnverbot wird so umgangen. Doch nicht nur Autofahrer wollen gegen Kontrollen gewappnet sein. Beim Nachrichtenübermittlungsdienst Telegram hat sich im Raum Zürich die Gruppe Watch ZH etabliert, in der mehr als 1000 Nutzer einander vor polizeilichen 
Velo- oder Billettkontrollen 
in Zug und Tram warnen (unten). Anders als Warnungen im Strassenverkehr sind diese nicht explizit verboten. 

Das Thema beschäftigt auch die Politik. Nationalrat Christian Imark (SVP/SO) fordert in einer Motion: «Bestrafung von Radar-Warngruppen stoppen.» Der Bundesrat will davon aber nichts wissen: «Warnungen vor Kontrollen wirken negativ auf die Verkehrssicherheit.»

Und doch gibt es Leute, die vor Verkehrskontrollen warnen dürfen: die Gesetzeshüter selbst. In Schaffhausen hat die Polizei sogar eine App entwickelt, auf der die Positionen der mobilen Blitzer angezeigt werden. Und auch in St. Gallen gibt die Kantonspolizei wöchentlich bekannt, wo sie ihre Radargeräte aufgestellt hat – auf Facebook, genau wie Marco Russo. 

* Name von der Redaktion geändert

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