«Abhitlern» in Unterwasser SG
Keine Strafuntersuchung wegen Neonazi-Party

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eröffnet in Zusammenhang mit dem Rechtskonzert vom 15./16. Oktober 2016 in Unterwasser keine Strafuntersuchung.
Publiziert: 16.12.2016 um 09:44 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 10:50 Uhr
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Rund 6000 Rechtsextreme aus ganz Europa fielen vom 15./16. Oktober in Unterwasser ein. Sie feierten in einer Tennishalle ihre Ideologie – ohne dabei von den Behörden gestört zu werden. Rechtsrock-Bands aus Deutschland und der Schweiz spielten ihre Songs, deren Fans waren aus halb Europa angereist.

Die Stiftung GRA gegen Rassismus und Antisemitismus erstattete Mitte Oktober Anzeige wegen des Verdachts der Rassendiskriminierung gegen Unbekannt.

Doch die St. Galler Staatsanwaltschaft schmettert diese ab!

Es würden sich keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten finden, schreiben die Behörden heute in einer Mitteilung. Auch Bilder und Videos könnten den Tatverdacht des Rassismus nicht erhärten.

Ein von der Organisation Antifa auf Twitter gepostetes Foto der rechtsextremen Veranstaltung in Unterwasser.

Der «Hitlergruss» und die «Sieg Heil»-Rufe würden nicht unter die Rassismus-Strafnorm fallen. «Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung fehlt bei der Verwendung des Grusses unter Gesinnungsgenossen das tatbestandsmässige Erfordernis der werbenden Beeinflussung und damit des «Verbreitens»», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Übersetzt: Wenn alle Anwesenden Nazis sind, ist der gestreckte Arm nicht strafbar. Die 6000 Menschen in der Halle waren damit laut den Behörden alles «Gesinnungsgenossen». Die Verfügung, die Anzeige abzuweisen, ist noch nicht rechtskräftig. (bih)

Die meisten Bands auf der Bühne in Unterwasser waren vorbestraft. 5000 Neonazis aus ganz Europa reisten ins Toggenburg.
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