Rund 6000 Rechtsextreme aus ganz Europa fielen vom 15./16. Oktober in Unterwasser ein. Sie feierten in einer Tennishalle ihre Ideologie – ohne dabei von den Behörden gestört zu werden. Rechtsrock-Bands aus Deutschland und der Schweiz spielten ihre Songs, deren Fans waren aus halb Europa angereist.
Die Stiftung GRA gegen Rassismus und Antisemitismus erstattete Mitte Oktober Anzeige wegen des Verdachts der Rassendiskriminierung gegen Unbekannt.
Doch die St. Galler Staatsanwaltschaft schmettert diese ab!
Es würden sich keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten finden, schreiben die Behörden heute in einer Mitteilung. Auch Bilder und Videos könnten den Tatverdacht des Rassismus nicht erhärten.
Der «Hitlergruss» und die «Sieg Heil»-Rufe würden nicht unter die Rassismus-Strafnorm fallen. «Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung fehlt bei der Verwendung des Grusses unter Gesinnungsgenossen das tatbestandsmässige Erfordernis der werbenden Beeinflussung und damit des «Verbreitens»», schreibt die Staatsanwaltschaft.
Übersetzt: Wenn alle Anwesenden Nazis sind, ist der gestreckte Arm nicht strafbar. Die 6000 Menschen in der Halle waren damit laut den Behörden alles «Gesinnungsgenossen». Die Verfügung, die Anzeige abzuweisen, ist noch nicht rechtskräftig. (bih)