40 Franken für den Aufenthalt am See
Salmsach zockt die Jugend ab

Die Gemeinde Salmsach verknurrt Gruppen ab 8 Personen dazu, vor dem Betreten der öffentliche Badiwiese eine Bewilligung einzuholen. Die kostet 40 Franken. Die Weisung zielt auf Jugendliche und soll Littering bekämpfen.
Publiziert: 01.03.2019 um 16:42 Uhr
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Aktualisiert: 01.03.2019 um 17:09 Uhr
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Die Badiwiese in Salmsach ist öffentlich zugänglich – direkt am Bodensee gelegen.
Foto: zVg
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Flavio Paolo RazzinoNachrichtenchef

Sie besteht seit dem Jahr 2010 – und hat der Gemeinde Salmsach TG bislang mehrere Tausend Franken beschert: Eine Badeplatzordnung, die skurriler nicht sein könnte. So verlangt die Gemeinde, dass Gruppen ab acht Personen vorgängig eine Bewilligung einholen müssen, wenn sie die öffentliche Badiwiese betreten wollen. Entdeckt hat dies das «Tagblatt».

Für die Bewilligung müssen die Badibesucher tief in die Tasche greifen. «Sie kostet 40 Franken und damit wird die Reinigung der Badiwiese bezahlt», sagt die Gemeindeschreiberin Nicole Haas zu BLICK. Damit soll dem Littering-Problem begegnet werden. «Es funktioniert sehr gut», so Haas.

Im Fokus dieser Weisung stehen Jugendliche, die in Gruppen die Badi besuchen würden. Von ihnen geht offenbar ein Littering-Risiko aus, wie es bei der Gemeindeverwaltung heisst. Die Weisung gilt aber auch für Geburtstagsfeste und Hochzeiten, die auf der Badiwiese durchgeführt würden.

Wächst die Gruppe, muss einer hoch zur Gemeinde

Dabei pocht man in der Gemeindeverwaltung darauf, dass die irre Regel konsequent angewendet wird. Besucht beispielsweise eine 4er-Gruppe die Salmsacher Badi – und stossen dort dann vier weitere Personen dazu, müsse jemand hoch zur Gemeinde und eine Bewilligung dafür einholen. «Wer keine Bewilligung vorweisen kann, hat die Badeplatzordnung missachtet», sagt Haas.

Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten hätten dann das Recht, Personalien einzuholen und die 40 Franken in Rechnung zu stellen.

Und wenn die Gemeindeverwaltung, etwa an Wochenenden, geschlossen ist? «Da muss man sich halt früh genug darum kümmern», sagt Haas. So oder so: Die Bewilligung sei nötig.

Rechtlich sehr umstritten 

Bei Experten reibt man sich die Augen. Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Basel, bezweifelt etwa, dass die Gemeinde Samlsach den Aufenthalt von Gruppen im öffentlichen Raum tatsächlich bewilligungspflichtig machen darf. 

«Wenn die Badiwiese gross genug ist und eine Gruppe von 8 Personen den Aufenthalt anderer Badi-Gäste nicht beeinträchtigt, glaube ich nicht, dass hier eine Bewilligungspflicht für den Aufenthalt verlangt werden darf», so Schefer. 

Zudem stelle sich die Frage, ob eine solche Massnahmen zur Bekämpfung des Littering-Problems überhaupt taugt. «Auch sieben Personen können ihren Abfall auf der Badiwiese liegen lassen.»

Laut Gemeindeschreiberin Haas hat die Gemeinde Salmsach dank dieser Badeplatzordnung seit 2011 über 15'000 Franken eingenommen. Darin enthalten sind auch die Gebühren für Hochzeiten und Geburtstagsfeste auf dem Areal.

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