«Habe die Flaschen für die Geburtstagsfeier eines Freundes gekauft»
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27 Flaschen Schnaps!St. Galler Schulpräsidentin organisiert Teenie-Saufgelage

27 Flaschen Schnaps für 21 Schüler aus Walenstadt SG – Schule organisiert Saufgelage für Minderjährige
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Schulpräsidentin

Der Abschluss der Sekundarklasse 3S aus Walenstadt SG endete in einem üblen Saufgelage. Die hochprozentigen Getränke organisierte die Schulpräsidentin höchstpersönlich. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Publiziert: 08.07.2020 um 19:12 Uhr
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Aktualisiert: 09.07.2020 um 17:14 Uhr
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So lässt sich der Abschluss feiern: Ein Schüler hält stolz eine Tequilaflasche in der Hand.
Foto: zvg
Johannes Hillig

Sie haben es geschafft: Die 21 Schüler der Sekundarklasse 3S aus Walenstadt SG haben die letzten obligatorischen Schultage hinter sich gebracht. Und das wurde zum Sommerferienbeginn ordentlich gefeiert. Die Party in Flumserberg endete letzten Freitag in einem Saufgelage.

Kein Wunder! Die Teenies hatten jede Menge Schnaps auf der Hütte. Tequila, Wodka, Jägermeister, Alkopops. Insgesamt 27 Flaschen. Bilder vom feuchtfröhlichen Abend landen später auch im Klassenchat auf Whatsapp. Ein Bild zeigt einen Jungen mit einer Tequilaflasche in der Hand. Stolz hält er das gute Stück und grinst selig.

Den harten Alkohol hatten sich die 14- bis 16-Jährigen nicht selbst besorgt – wie auch, sie sind ja alle noch unter 18 Jahren. Der Schnaps wurde den Jugendlichen in einer Kiste überreicht – von der Schulpräsidentin.

Schulpräsidentin besorgt den harten Alkohol

Oliver Zerres (47), dessen Tochter (15) auch beim Saufgelage war, bestätigt BLICK: «Schulratspräsidentin Pascale Dürr hat die Minderjährigen mit den Flaschen eingedeckt. Ihre Tochter hat an dem Abend auch mitgefeiert.» Der Vater ist mehr als sauer.

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft

Die feucht-fröhliche Alkoholfeier der Walenstädter Teenager könnte nach dem BLICK-Bericht auch juristisch ein Nachspiel haben. Wie die St. Galler Staatsanwaltschaft auf Anfrage erklärt, werde man «von Amtes wegen» ermitteln und nun zuerst die genauen Gegebenheiten der Party klären. Eine Anzeige sei aber bisher keine eingegangen.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

Zu prüfen sei der Tatbestand des Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder. Dieser lautet: «Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährdenden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.» In Frage komme auch eine Übertretung des Lebensmittelgesetzes. Für diese wäre dann bloss eine Busse fällig.

Die feucht-fröhliche Alkoholfeier der Walenstädter Teenager könnte nach dem BLICK-Bericht auch juristisch ein Nachspiel haben. Wie die St. Galler Staatsanwaltschaft auf Anfrage erklärt, werde man «von Amtes wegen» ermitteln und nun zuerst die genauen Gegebenheiten der Party klären. Eine Anzeige sei aber bisher keine eingegangen.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

Zu prüfen sei der Tatbestand des Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder. Dieser lautet: «Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährdenden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.» In Frage komme auch eine Übertretung des Lebensmittelgesetzes. Für diese wäre dann bloss eine Busse fällig.

Am Anfang sei die Stimmung auf der Schi-Ri-Wip-Hütte noch ausgelassen gewesen, berichtet seine Tochter. Dann eskalierte die Lage, der Schnaps zeigte seine Wirkung. «Manche Jugendliche waren wie weggetreten, andere haben gekotzt. Es war ein absolutes Besäufnis», wie Vater Zerres später erfährt.

Der Alkohol wurde den Eltern heimlich in Rechnung gestellt

Seine Tochter sei mit der Situation überfordert gewesen, machte sich Sorgen. «Sie rief uns an und sagte, dass wir schnell kommen sollten», so der Druckerei-Mitarbeiter. Seine Frau fuhr gleich los. Oben angekommen, traf sie der Schlag. Jede Menge Schnaps, ein paar Jugendliche – alles ohne jegliche Aufsicht.

Dass dort Alkohol getrunken wurde, ist für das Ehepaar Zerres kein Problem: «Meine Frau und ich dachten da an Bier und Wein, aber doch nicht so viel Hochprozentiges.» Den harten Alkohol zahlten die Eltern sogar selbst – ohne es zu wissen. Zerres dazu: «Für die Feier und Übernachtung wurden 63 Franken pro Kind veranschlagt.» Heute weiss er: «Miete für die Hütte und Frühstück kosteten circa 700 Franken. Von dem Rest wurden die Schnapsflaschen gekauft.» Das habe die Schulratspräsidentin auch zugegeben: «Sie sagte, dass das Geld nicht ganz gereicht habe und sie sogar noch etwas drauflegen musste.»

Schulpräsidentin verteidigt das «bisschen» Alkohol vor den Eltern

Für Zerres und andere Eltern ein Skandal. In einem Brief (liegt BLICK vor) machen er und Sandra Reinhardt (43) ihrer Wut Luft und fordern das Geld zurück. Auch die Tochter (15) von Reinhardt war an dem Abend dabei und kümmerte sich um die betrunkenen Teenies. Die Krankenschwester kann nicht verstehen, dass den Jugendlichen der harte Alkohol auf dem Silbertablett serviert wurde. «Dass wir dafür auch noch gezahlt haben, ist die Höhe», sagt sie aufgebracht.

Schulratspräsidentin Pascale Dürr will sich auf Anfrage von BLICK noch nicht zu den Vorwürfen äussern und vertröstet auf Donnerstag. Gegenüber den aufgebrachten Eltern sagte sie laut Elternbrief, dass «so ein bisschen Alkohol nichts ausmache». Das sah 2008 noch anders aus. Damals stellte sie einen Lehrer frei, der mit einer Alkoholfahne zum Unterricht kam.

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