14 Monate bedingt für St. Galler Schweine-Schwindler
Grüsel-Fleisch-Bschiss kostet ihn 87’000 Fr.

Niederlage für K. W. vor dem Kantonsgericht St. Gallen: Der einstige Käser wird für einen Label-Betrug zu 14 Monaten bedingt verurteilt. Heftiger dürften ihn die finanziellen Folgen des Schuldspruchs treffen.
Publiziert: 03.03.2017 um 16:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:09 Uhr
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Wegen Schweinereien mit Schweinefleisch verurteilt: Skandal-Käser K. W. bekommt 14 Monate bedingt.
Foto: ZVG
Marco Latzer

Er hatte stets auf seiner Unschuld beharrt. K. W.* (49) stand in dieser Woche mit Gehilfe Daniel W.* (58) in zweiter Instanz vor dem Richter: «Wir haben absolut alles korrekt und richtig gemacht», beteuerte er. Ihnen wurde vorgeworfen, über 9000 Schlachtschweine aus nicht zertifizierten Betrieben unter dem Label «QM Schweizer Fleisch» an Metzgereien geliefert zu haben. 1000 Schweine, die mit der Seuche EP (Enzootische Pneumonie) infiziert waren, gelangten so in den Verkauf.

Kranke Schweine verkauft

Das Grüsel-Fleisch stammte aus mehreren Ställen, die direkt oder indirekt von W. kontrolliert wurden. Mit dem Verkauf der Tiere ergaunerte sich der Mäster rund 100’000 Franken.

Mit komplexen Firmenstrukturen sollte der Bschiss verschleiert werden. An die umstrittenen Besitzverhältnisse und Zuständigkeiten in den Betrieben will sich der Vater von drei Kindern partout nicht mehr erinnern können. «Der Wald soll vor lauter Bäumen nicht mehr gesehen werden», beklagt sich der Staatsanwalt. 

Mildes Urteil – happige Geldstrafe

Trotzdem verurteilt das Kantonsgericht St. Gallen K. W. nun wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu 14 Monaten bedingt. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert – wegen der langen Verfahrensdauer fällt das Urteil jetzt milder aus.

Dazu setzt es auch einen Schuldspruch wegen mehrfacher Tierquälerei ab. W. hatte kranke und verletzte Schweine mit teils abgebissenen Schwänzen nicht von den gesunden Tieren getrennt. Auch hier will der Angeklagte alles richtig gemacht haben: «Wir haben das nach bestem Wissen und Gewissen gemanagt!»

Heftiger als die bedingte Haftstrafe dürften den Angeklagten die Geldforderungen des Kantons treffen: Die Ersatzforderungen belaufen sich auf über 87’000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein bekanntes Gesicht vor Gericht

In der Vergangenheit stand K. W. schon mehrfach vor Gericht: Er zockte mit seiner Käserei Bauern über den Milchpreis ab. Es entstand ein Millionenschaden, die Firma ging pleite. Ausserdem soll er auch in eine Ölverschmutzung in Kaltbrunn SG verwickelt sein (BLICK berichtete).

* Namen der Redaktion bekannt

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