Die Street Parade wird definitiv zum Juristenfutter. Was sich derzeit im Vorfeld abspielt, passt nicht ins gewohnte Bild des dionysischen Spektakels.
Eine Gruppe um den Event-Unternehmer und ehemaligen «Energy»-Party-Organisator Thomas Bischofberger (52) geht mit anwaltschaftlicher Hilfe gegen einen Entscheid der Zürcher Stadtpolizei vor. Diese hatte ihm am 8. Juni die Bewilligung für einen Anlass in der Zürcher Bahnhofshalle verweigert. Der «Parade Market», eine Unterhaltungslandschaft mit Ständen – sowie einer Lautstärke, die die Bahnhofsdurchsagen nicht übertönt –, hätte am 13. August zeitgleich mit dem Techno-Umzug stattfinden sollen.
Harte Kritik an den Behörden
Vor der amtlichen Abfuhr hatte Street-Parade-Präsident Joel Meier (49) gegen das Vorhaben im Hauptbahnhof lobbyiert (SonntagsBlick berichtete). «Wir führten im Rahmen der Vernehmlassung ein Gespräch mit diversen Behördenvertretern. Dort habe ich meine Sicherheitsbedenken deponiert», liess sich Meier letzte Woche zitieren.
Nun hat Bischofberger Rekurs gegen den Entscheid vom 8. Juni eingereicht.
In der Eingabe vom 30. Juni, die SonntagsBlick vorliegt, kriegen die federführenden Beamten ihr Fett weg. Sie hätten den Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt sowie durch «massives Überschreiten» ihrer Kompetenzen das Projekt im HB abgewürgt – trotz bereits abgeschlossenem Mietvertrag mit den SBB und einem «detaillierten Sicherheitskonzept».
«Willkürlicher» Vernehmlassungsprozess?
Im Visier steht insbesondere der «willkürliche» Vernehmlassungsprozess. So werfe etwa Joel Meiers Rolle Fragen auf: Die Stadtpolizei verneint, dass er in die Vernehmlassung einbezogen worden sei, was allerdings seinen eigenen Aussagen widerspricht. Wieso Meier überhaupt von dem Bewilligungsverfahren gewusst habe, wollen seine Kontrahenten wissen.
Kritisiert wird auch das Eingreifen des Chefs der stadtpolizeilichen Crowd-Management-Fachstelle. Der hatte sich bei allen Involvierten wortreich gegen eine Bewilligung gestemmt, obwohl die Bahnhofshalle im Besitz der SBB und somit Privatgrund ist und nicht in seine Zuständigkeit fällt. Die Unterlegenen beanstanden, dass der Crowd-Management-Chef «in einer tendenziösen Weise Einfluss auf die Entscheidfindung genommen» und «nachweislich Druck» auf die Verantwortlichen ausgeübt habe.
Die Zeit drängt
Die Stadtpolizei sowie Street-Parade-Chef Meier berufen sich auf die Sicherheit: Man wolle schlicht das Risiko vermeiden, dass bei einem plötzlichen Unwetter die Massen in die volle Bahnhofshalle strömen. Das Gegenlager moniert, dass es um Wirtschaftsinteressen gehe: Der Verein Street Parade kontrolliert den Getränkeverkauf an den offiziellen Ständen der Parade. Meier bestreitet dieses Motiv und sagt, man decke nur zehn Prozent des Marktes ab, während der Rest über die Ladentheken von Grossverteilern und Gastronomie geht.
Weil die Zeit drängt, verlangt Bischofberger mit seiner Firma Glamourama S. à. r. l., dass sein Begehren dringlich behandelt wird.
Der Ball liegt nun beim Zürcher Stadtrat.