Nur jede zehnte unbeschadet
Coronajahr 2020 traf auch Arztpraxen hart

Neun von zehn Arztpraxen in der Schweiz mussten 2020 ihre Tätigkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie einschränken. Jede zehnte musste sogar vorübergehend schliessen. Die Hälfte der Praxen kam auch nach Beendigung des sechswöchigen Lockdowns nicht mehr auf Touren.
Publiziert: 02.07.2021 um 10:01 Uhr
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Aktualisiert: 02.07.2021 um 11:24 Uhr
So gut gefüllt waren Wartezimmer in Arztpraxen letztes Jahr selten: Neun von zehn Praxen mussten ihre Tätigkeit von Mitte März bis Ende April reduzieren oder einstellen. Für den Rest des Jahres erreichten nur die Hälfte wieder ihr gewohntes Betriebsniveau (Archivbild 2003).
Foto: MARTIN RUETSCHI

Von Mitte März bis Ende April 2020 war es den Arztpraxen verboten, nicht dringende medizinische Eingriffe und Behandlungen durchzuführen. In diesen eineinhalb Monaten kam es in 73 Prozent der Arztpraxen zu einer Reduktion des Betriebs. 9 Prozent stellten ihre Tätigkeit in dieser Zeit sogar ganz ein, wie die neuesten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) vom Freitag ausweisen.

Nach dem Lockdown hatten nur 48 Prozent gleich viel oder mehr zu tun als in einem normalen Geschäftsjahr. 12 Prozent konnten ihren Betrieb übers ganze Jahr unverändert aufrechterhalten oder sogar noch steigern.

Am stärksten vom Rückgang betroffen waren Facharztpraxen mit chirurgischen Tätigkeiten. 94 Prozent von ihnen mussten ihre Tätigkeit reduzieren oder die Praxis vorübergehend schliessen. Die psychiatrischen Praxen litten am wenigsten stark. Doch selbst von ihnen mussten zwei Drittel in den sechs Lockdown-Wochen zurückschrauben oder dichtmachen. 28 Prozent kamen auch für den Rest des Jahres nicht mehr auf die normale Betriebstemperatur.

35 Prozent der Arztpraxen sahen sich genötigt, für den Zeitraum März bis Oktober Kurzarbeitsentschädigungen zu beziehen, 18 Prozent nahmen Liquiditätshilfen in Anspruch. Entlassungen mussten gemäss BFS-Erhebung nur in 2 Prozent der Arztpraxen ausgesprochen werden.

Am meisten Hilfe benötigten die Selbstständigerwerbenden: 60 Prozent von denen, die die ihre Tätigkeit von Mitte März bis Ende April 2020 einstellen mussten und zwischen Mai und Oktober 2020 nicht mehr auf ihr übliches Niveau zurückfanden, nahmen mindestens eine der drei vorgesehenen Massnahmen in Anspruch: Kurzarbeit, Liquiditätshilfen oder Erwerbsersatz (Härtefallhilfe).

Bei denjenigen Selbstständigerwerbenden, die zwischen März und Oktober weniger zu tun hatten als üblich, aber ihre Praxis nicht schliessen mussten, waren es gut die Hälfte und bei denjenigen, deren Betrieb lediglich von Mitte März bis Ende April reduziert war oder sich über den gesamten Zeitraum von März bis Oktober nicht veränderte, 36 Prozent.

In der Anfangsphase der Pandemie waren die Spitäler durch den starken Zustrom von Patientinnen und Patienten überlastet. Zwischen Mitte März und Ende April 2020 reduzierte in 14 Prozent der Arztpraxen mindestens eine Ärztin oder ein Arzt vorübergehend die Tätigkeit oder stellte sie ein, um die Spitäler zu unterstützen. Besonders stark war die Unterstützung durch die Arztpraxen in der Genferseeregion und im Espace Mittelland mit 18 beziehungsweise 16 Prozent.

(SDA)

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