Nicolas Blanchos schlechte Zahlungsmoral ist illegal
IRZS-Boss per Strafbefehl verurteilt

Der IZRS-Chef Nicolas Blancho soll wegen seiner schlechten Zahlungsmoral auch schon per Strafbefehl verurteilt worden sein.
Publiziert: 26.11.2017 um 10:26 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 17:05 Uhr
Nicolas Blancho hätte diese Woche beim Betreibungsamt antraben sollen.
Foto: MARTIAL TREZZINI

Nicolas Blancho (34) hat Schulden. Während er für seinen Verein, den «Islamischen Zentralrat Schweiz», durch die Welt reist und immer wieder grosse Veranstaltungen organisiert, präsentiert sich der Bieler bei seiner Krankenkasse als säumiger Zahler. Am Montag hätte er deswegen beim Betreibungsamt antraben sollen, doch er erschien nicht am Pfändungstermin (BLICK berichtete).

Das ist nicht das erste Mal, dass er einer Anordnung von Behörden keine Folge leistet. Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, wurde der Präsident des Islamischen Zentralrates (IZRS) deswegen in der Vergangenheit per Strafbefehl verurteilt. Allein in den letzten zwei Jahren soll es sechs Verurteilungen gegeben haben.

Erste Betreibung mit 23 Jahren

Die Zeitung berichtet, dass es sich dabei nicht nur um Krankenkassen-Beiträge handelt. So hatte Blancho auch Steuerschulden und liess Rechnungen für AHV-Beiträge unbezahlt. Seine erste Betreibung soll der IZRS-Chef mit 23 Jahren erhalten haben.

Einmal wurde er zu einer Geldbusse von saftigen 1000 Franken verurteilt – wegen Ungehorsams gegenüber dem Betreibungs- und Konkursamt. Die zuständige Staatsanwaltschaft wollte sich gegenüber der «SonntagsZeitung» mit Verweis auf den Datenschutz nicht dazu äussern.

Unklar ist, wie die Vereinsmitglieder das Verhalten ihres Chefs goutieren. Der Koran jedenfalls äussert sich klar und deutlich: Schulden sind zu begleichen. Wie die «SonntagsZeitung» schreibt, wird nach der «Prophetentradition» – nach dem Koran die zweite Rechtsquelle des Islams – Verschuldeten zudem der Zutritt zum Paradies verwehrt. (pma)

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