Ab 2021 dürfen auf Autobahnraststätten alkoholische Getränke verkauft werden. Bis 12-Jährige dürfen künftig mit dem Velo auf dem Trottoir fahren. Radfahrern und Mofafahrern wird neu gestattet, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Und wer auf Autobahnen keine Rettungsgasse bildet, wird gebüsst.
Neu gilt das Reissverschlussprinzip
Wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss, gilt neu das Reissverschlussprinzip. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll verhindert werden, dass bei Spurabbauten zu früh auf die verbleibende Spur gewechselt wird.
Rechtsvorbeifahren ist künftig auch erlaubt, wenn sich auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Rechtsüberholen und unmittelbares Einschwenken danach bleibt verboten.
Neues Symbol für E-Ladestationen, kein Alkoholverbot mehr
Für den ruhenden Verkehr wird neu das Symbol «Ladestation» geschaffen. Damit können Abstellflächen bezeichnet werden, die über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen. Parkfelder mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge können neu grün eingefärbt werden.
Im Herbst 2017 hatte das Parlament beschlossen, den Alkoholverkauf auf Raststätten zu erlauben. Das Verbot gilt seit über 50 Jahren. Das Alkoholausschankverbot auf Autobahnraststätten war 1964 zusammen mit einer Promillegrenze eingeführt worden.
Ab 1. Januar 2021 in Kraft
Diese und viele weitere Anpassungen von Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften hat der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Strassen (Astra) heisst. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft und erfüllen teilweise Forderungen des Eidgenössischen Parlaments. (szm/SDA)