Er hat am Montag einer entsprechenden Motion seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) mit klaren Mehrheiten zugestimmt. Als nächstes ist der Ständerat am Zug.
Der Vorstoss habe zum Ziel, die Umsetzung der obligatorischen Landesverweisung in mehreren Punkten zu verbessern, sagte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO). Dafür soll das Strafrecht geändert werden.
Statistisch sei es zwar eine nachweisbare Tatsache, dass in 39 Prozent der beurteilten Fälle auf eine Ausschaffung verzichtet werde. In der Härtefallklausel sei aber nur von einem ausnahmsweisen Verzicht die Rede gewesen. Das habe verständlicherweise zu Diskussionen geführt.
Bei näherem Hinsehen habe sich jedoch gezeigt, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip durchaus angewandt werde. Die höchste Ausschaffungsrate gebe es mit 86 Prozent bei schweren Straftaten, nur 3 Prozent seien es bei leichten Delikten.
Erstens sollen gemäss dem überwiesenen Vorstoss Staatsanwaltschaften mittels Strafbefehlen die Landesverweisung anordnen können, «sofern die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls erfüllt sind», also bei leichten, aber eindeutigen Fällen. Das gälte insbesondere für Personen ohne Aufenthaltsstatus oder «Kriminaltouristen» mit Freiheitsstrafen unter sechs Monaten, heisst es in der schriftlichen Begründung der Motion.
Zweitens soll der alleinige Umstand, dass eine Landesverweisung droht, nicht mehr unbedingt zu einer Verteidigung führen. In eindeutigen Fällen soll künftig eine obligatorische Strafverteidigung ausgeschlossen werden.
Drittens soll der Katalog der Straftaten überprüft und gegebenenfalls präzisiert werden. Geringfügigere Verstösse und Übertretungen wie Diebstahl sollen ausdrücklich von der obligatorischen Landesverweisung ausgenommen werden, insbesondere wenn sie von jungen Ausländerinnen und Ausländern begangen wurden, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Damit sollen harte Strafen bei «Bagatellfällen» verhindert werden.
Der Nationalrat überwies alle drei Punkte mit 119 zu 66, 118 zu 66 respektive 184 zu 0 Stimmen.
Weiter soll der Bundesrat dafür sorgen, dass Bund und Kantone die Datenerhebung zu den Landesverweisungen und zur Anwendung der Härtefallklausel so rasch wie möglich harmonisieren. Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen sind laut Fluri «wiederholt Unstimmigkeiten bei der Anwendungsrate der Landesverweisung im Rahmen der Strafurteilsstatistik aufgetreten».
Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter begrüsste den Vorstoss im Namen des Bundesrates. Das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung sollen nun vorbehältlich des Entscheides des Ständerates entsprechend geändert oder angepasst werden.
(SDA)
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