In Anbetracht der sich zugetragenen «Massenschlägerei» von regierungstreuen und regierungskritischen Menschen aus Eritrea Anfang September im Kanton Zürich wollte Mitte-Kantonsrat Luca Boog vom Regierungsrat wissen, welche Konsequenzen solche Gesetzeswidrigkeiten im Kanton Luzern nach sich ziehen würden.
Asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Personen in Kollektivunterkünften oder gemieteten Wohnungen hätten sich an die Hausordnung zu halten, schrieb der Regierungsrat in seiner Antwort vom Dienstag.
Bei Verstössen verfüge der Kanton über begrenzte Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen werde Anzeige bei der Polizei erstattet. Für eine allfällige Ausschaffung wäre wiederum das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Dazu wäre eine Aufhebung der Aufenthaltsbewilligung nötig.
Diese könne nur aufgehoben werden, wenn die Person in ihrem Heimatland nicht mehr als gefährdet gelte. Das strafrechtliche Verhalten könne aber nach sich ziehen, dass die Person nur eine vorläufige Aufnahme statt einer Anerkennung als Flüchtling erhalte.
Um Auseinandersetzungen oder Konflikte vorzubeugen, könne die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen eine räumliche Trennung oder Umquartierung von Personen anordnen. Störe eine Person den Zentrumsbetrieb oder gefährde andere Personen, werde die Polizei involviert.
Die verschiedenen Typen von Kollektivunterkünften ermöglichten zudem eine unterschiedliche Intensität der Betreuung. Durchgangszentren seien rund um die Uhr betreut, Aufenthaltszentren tagsüber und Minimalzentren seien unter der Woche tagsüber betreut. Auch Personen in Mietwohnungen würden von Mitarbeitenden der Abteilung Wohnbegleitung regelmässig besucht. (SDA)