Das Bundesgericht ist erst in zweiter Instanz für die Beurteilung eidgenössischer Stimmrechtssachen zuständig, es ist deshalb nicht auf die von einer Privatperson eingereichte Beschwerde eingetreten. Dies geht aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervor.
Auch in den Kantonen Basel-Landschaft und Luzern sind Stimmrechtsbeschwerden eingereicht worden.
Das neue Radio- und Fernsehgesetz wurde am 14. Juni mit rund 3500 mehr Ja- als Nein-Stimmen angenommen. Auf Bundesebene handelt es sich um eines der knappsten Abstimmungsergebnisse. (SDA)
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