Neu gelten Corona-Regeln des Bundes
Zürich hebt Prostitutionsverbot ab Juni auf

Im Kanton Zürich gelten ab Juni ausschliesslich die bundesweiten Corona-Regeln. Dies hat der Zürcher Regierungsrat entschieden. Damit entfällt unter anderem die Beschränkung der Personenzahl bei politischen Kundgebungen und das Prostitutionsverbot.
Publiziert: 26.05.2021 um 16:11 Uhr
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Aktualisiert: 27.05.2021 um 08:32 Uhr
Prostituierte bieten sich an im Niederdorf am Donnerstag, 21. April 2011 in Zürich. (Archivbild)
Foto: Keystone

Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nicht zu verlängern. Damit gelten im Kanton Zürich ab Juni ausschliesslich die Bundesregeln, wie es in einer Mitteilung heisst.

Namentlich entfallen damit die Beschränkung der Personenzahl bei politischen Kundgebungen und das Verbot von Prostitution.

Nicht mehr nötig, härter zu sein als der Bundesrat

Der Regierungsrat argumentiert, dass die neuen Lockerungsbeschlüsse des Bundesrats zeigen, dass eine stabile epidemiologische Lage herrscht, die es ermöglicht, auf eigene Massnahmen zu verzichten, die weiter gehen als diejenigen des Bundesrats.

Darum werde die auf Mai 2021 befristete kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nicht verlängert.

Ab Juli sind dann auch im Kanton Zürich Grossveranstaltungen bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern in Innenräumen beziehungsweise draussen mit 5000 Personen und den entsprechenden Schutzkonzepten wieder möglich. Man verzichte allerdings auf Pilotveranstaltungen im Juni, weil der hohe administrative Aufwand in keinem Verhältnis zu den Erkenntnisgewinnen stehen würde, glaubt der Regierungsrat. (vof)


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