Der Rat stimmte dem Vorstoss mit 87 zu 85 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. Sagt auch der Ständerat Ja, wird eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet.
Vogt argumentierte, Überregulierung sei mehr als nur ein Ärgernis. Sie komme teuer zu stehen und schwäche die Wettbewerbsfähigkeit. Die Regel «one in, one out» würde einen Beitrag zur Deregulierung leisten. Das Prinzip werde in anderen Ländern mit Erfolg angewendet.
Gregor Rutz (SVP/ZH) stellte fest, es gehe um die Frage, ob es zu viele Gesetze und Verordnungen gebe oder nicht. In der Folge zählte er eine Reihe von Regulierungen auf, die aus seiner Sicht überflüssig sind - darunter jene zu Spielzeugen und die Tatsache, dass Nuggis nicht dazu zählen.
In der Stadt Winterthur brauche man eine Fahnenaushangbewilligung, kritisierte Rutz. In Bern müsse ein Baugesuch einreichen, wer als Wirt eine Gartenwirtschaft aufstellen möchte. In Gossau SG gebe es ein Spuckverbot, und die Gemeinde Bassersdorf ZH regle die Höchstgeschwindigkeit für ferngesteuerte Spielzeugautos.
Die Städte Zürich und Bern regelten sogar die Prostitution mit Verordnungen. «Wir haben eine wunderbar menschenfreundliche Verwaltung, die sich wirklich um alles, was von morgens bis abends in unserem Leben passiert, kümmert», sagte Rutz mit ironischem Unterton.
Die Gegnerinnen und Gegner gaben zu bedenken, im Einzelfall wäre schwierig zu bestimmen, welche Gesetzesbestimmungen als «gleichwertig» zu bezeichnen und aufzuheben wären. Die verlangte Regelung würde das Parlament nicht nur daran hindern, nötigenfalls rasch zu legiferieren, sondern sie würde auch die parlamentarische Kompromissfindung erheblich erschweren.
Niemand wolle Überregulierung, versicherte Ruth Humbel (CVP/AG) im Namen der vorberatenden Kommission. Aber das Parlament habe es in der Hand, es erlasse Gesetze. Für jede Verordnung brauche es eine gesetzliche Grundlage. Humbel wies auch darauf hin, dass die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte anderen parlamentarischen Initiativen Vogts gegen Überregulierung zugestimmt habe.
Die Nationalratskommission kann dazu Vorlagen ausarbeiten, über die anschliessend das Parlament befinden wird. So soll der Bundesrat künftig bei Gesetzesänderungen bestimmte Aspekte systematisch prüfen und das Resultat in seinen Botschaften darlegen.
Er soll klären, ob ein Problem nicht besser mittels Selbstregulierung durch die betroffene Branche oder mit allgemeinen Regelungen statt mit detaillierten gelöst werden kann. Weiter soll der Bundesrat jeweils prüfen, ob bei der Umsetzung internationalen Rechts nicht Regelungen erlassen werden, die gar nicht nötig wären.