Nationalhymne
Ständerat will Schweizerpsalm im Gesetz verankern

Der Ständerat ist dafür, den Schweizerpsalm als Nationalhymne in einem Gesetz zu verankern. Er hat am Mittwoch einer parlamentarische Initiative von Thomas Minder (parteilos/SH) mit 25 zu 18 Stimmen Folge gegeben.
Publiziert: 26.09.2018 um 10:27 Uhr
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Aktualisiert: 26.09.2018 um 10:33 Uhr
Der Schweizerpsalm von Alberik Zwyssig und Leonhard Widmer aus dem Jahr 1841 soll im Gesetz verankert werden, findet der Ständerat. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/STR

Die kleine Kammer widersetzte sich damit ihrer vorberatenden Kulturkommission, die das Anliegen mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt hatte. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

Die Frage der Zuständigkeit sei virulent geworden wegen der Bestrebungen der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), eine neue Schweizer Landeshymne einzuführen, sagte Initiant Minder. Dass dieses Jahr am 1. August auf dem Rütli neben der offiziellen eine neue Hymne gesungen worden sei, beunruhige ihn. «Wir haben auch nicht zwei Schweizer Wappen.»

Minder forderte deshalb, dass der Schweizerpsalm irgendwo normiert werden müsse. «Das Volk muss darüber abstimmen können, ob die Landeshymne einen neuen Text erhalten soll.» Heute herrsche ein Kompetenzkonflikt.

«Die heutige Hymne ist eine Mischung aus Psalm und Wetterbericht», sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Trotzdem unterstütze er ein Gesetz für den Schutz des Schweizerpsalms.

Auch den Gegnern des Vorstosses liege viel an der heutigen Schweizer Landeshymne, sagte Werner Luginbühl (BDP/BE) im Namen der Kommission. Die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage auf Vorrat sei jedoch nicht für sinnvoll. «Wir haben schon genug Bürokratie.»

Der Bundesrat hatte den Schweizerpsalm 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt. Er versicherte auch, daran nichts zu ändern, ohne das Parlament zu konsultieren. Einer Mehrheit des Ständerats reichte dieses Versprechen nicht.

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