Nachrichtendienst
Thomas Fritschi wird Chef der Aufsicht über den Nachrichtendienst

Thomas Fritschi leitet die neue unabhängige Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Der Bundesrat hat den 47-Jährigen am Mittwoch gewählt.
Publiziert: 10.05.2017 um 15:34 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 23:18 Uhr
Der Nachrichtendienst des Bundes soll strenger beaufsichtigt werden. Der Bundesrat hat Thomas Fritschi zum Leiter der neuen Aufsichtsbehörde gewählt. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Verteidigungsminister Guy Parmelin sagte vor den Medien, Fritschi bringe die richtige Einstellung und die nötigen Kenntnisse mit. Der Gewählte selbst stellte fest, er spüre die Erwartungen und sei sich der grossen Verantwortung bewusst.

Zur aktuellen Spionageaffäre äusserte sich Fritschi nicht. Er sagte jedoch, es werde auch darum gehen, das Vertrauen in den Nachrichtendienst zu erhalten oder allenfalls herzustellen. Die Unabhängigkeit der Behörde werde er hoch halten.

Fritischi hat an der Universität Bern Rechtswissenschaft studiert und mit dem Examen als Fürsprecher abgeschlossen. Seit 2010 führt er das Amt für Justizvollzug des Kantons Solothurn. Gleichzeitig ist er seit einem Jahr Präsident der Konferenz der kantonalen Leiter Justizvollzug.

Früher war Fritschi im Rechtsdienst des Generalstabes im VBS tätig gewesen. Nach einem Einsatz bei der Swisscoy im Kosovo arbeitete er in verschiedenen Funktionen für die Bundeskriminalpolizei im Bundesamt für Polizei, zuletzt als Abteilungschef Ermittlungen Staatsschutz und stellvertretender Geschäftsbereichsleiter Ermittlungen.

Auf die Frage, ob Fritschi damit dem Verteidigungsdepartement nicht zu nahe stehe, sagte Parmelin, die Erfahrungen bei Bund und Kantonen seien wertvoll. Personen, die das Anforderungsprofil erfüllten, fielen nicht vom Himmel. In die engere Auswahl kamen laut Parmelin acht Kandidierende, darunter zwei Frauen. Drei Personen absolvierten ein Assessment.

Fritschi wird seine Stelle am 1. August antreten und die Aufsichtsbehörde aufbauen. Der offizielle Amtsantritt erfolgt am 1. September. Dann tritt voraussichtlich das neue Nachrichtendienstgesetz in Kraft. Über wie viele Stellen die Behörde verfügen wird, ist noch offen. Fritschi wird ein Budget vorlegen, über welches das Parlament entscheidet.

Die unabhängige Aufsichtsbehörde beaufsichtigt die nachrichtendienstliche Tätigkeit des NDB, der kantonalen Vollzugsbehörden sowie der vom NDB beauftragten Dritten und anderer Stellen. Sie hat den Auftrag zu prüfen, ob diese rechtmässig, zweckmässig und wirksam handeln.

Die Tätigkeiten koordiniert die Behörde mit der parlamentarischen Oberaufsicht und anderen Aufsichtsstellen des Bundes und der Kantone. Administrativ ist sie dem Generalsekretariat des VBS zugeordnet.

Die neue Aufsichtsbehörde soll nach dem Willen des Parlaments sämtliche Unterlagen erhalten und auf alle Informationssysteme zugreifen dürfen. Auch wird sie Mitarbeitende von beaufsichtigten Organisationseinheiten befragen dürfen. Das sieht die Verordnung vor, die der Bundesrat im März in die Vernehmlassung geschickt hatte.

Das Resultat ihrer Überprüfungen teilt die Behörde dem VBS schriftlich mit. Sie kann auch Empfehlungen aussprechen. Weist das VBS eine Empfehlung zurück, so unterbreitet es diese dem Bundesrat zum Entscheid. Eine nachrichtendienstliche Aktivität stoppen kann die Aufsichtsbehörde also nicht, doch kann sie dem Bundesrat empfehlen, das zu tun.

Das Parlament hatte die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde beschlossen, weil der NDB mit dem neuen Gesetz erheblich mehr Kompetenzen erhält. Bisher durfte er Personen nur in der Öffentlichkeit beobachten. Künftig darf er Telefongespräche abhören, Privaträume durchsuchen und verwanzen und in Computer eindringen.

Das Gesetz ermöglicht dem Nachrichtendienst auch die sogenannte Kabelaufklärung, die Auswertung von Daten aus der Internetkommunikation. Der Bundesrat versicherte vor der Volksabstimmung, die neuen Überwachungsmassnahmen würden lediglich in etwa zehn Fällen pro Jahr angewendet.

Zustimmen muss jeweils der Verteidigungsminister nach Konsultation der Justizministerin und des Aussenministers sowie ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gesetz schafft auch eine explizite Grundlage für die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten.

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