Fluggesellschaften müssen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Verlangen für Flüge aus bestimmten Destinationen die Passagierdaten zur Verfügung stellen. Das ist im Ausländergesetz so geregelt und dient der Bekämpfung der illegalen Migration.
Für die Daten interessiert sich indes auch der Nachrichtendienst, dem es um die Sicherheit geht. Dass eine Behörde - das SEM - dem NDB in bestimmten Fällen Informationen weiterleitet, ist im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vorgesehen. Die Einzelheiten regelt der Bundesrat.
Gemäss dessen Regelung hätte der Nachrichtendienst in den vergangenen Jahren nur Informationen über ausländische Staatsangehörige erhalten dürfen - über jene aus den betreffenden Ländern. Er erhielt aber bei bestimmten Destinationen sämtliche Passagierdaten.
Im vergangenen Juni passte der Bundesrat dann auf Vorschlag des NDB die Regelung an. Seither dürfen offiziell die Daten aller Passagiere, die aus bestimmten Destinationen einreisen, dem Nachrichtendienst übergeben werden.
In den Jahren 2012 bis 2014 erhielt der NDB vom Staatssekretariat für Migration insgesamt über 1,5 Millionen Datensätze, wie die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) in ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht schreibt. Im Jahr 2011 waren es noch weniger als 9000 Datensätze gewesen.
Es handelt sich um sogenannte API-Daten (Advance Passenger Information). Der Meldepflicht an das SEM unterstellt sind Linien- oder Charterflüge aus Dubai, Dar es Salaam, Nairobi, Pristina, Istanbul, Moskau, Casablanca, Marrakesch, São Paulo, Abu Dhabi, Doha, Peking und Shanghai. Aus welchen dieser Destinationen der Nachrichtendienst Passagierinformationen wünscht, ist geheim.
Zur Weiterleitung der Passagierinformationen an den NDB veranlasste die GPDel im vergangenen Jahr Abklärungen bei der NDB-internen Compliance-Stelle und beim Eidgenössischen Datenschützer. Auch führte sie eine Aussprache mit dem damaligen Verteidigungsminister Ueli Maurer und Justizministerin Simonetta Sommaruga. Danach habe sich für sie kein weiterer Handlungsbedarf ergeben, schreibt die GPDel.
Beim Bundesrat intervenierte die GPDel auch wegen der Weitergabe von nachrichtendienstlichen Informationen an Stellen ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung. Der Bundesrat hatte den Grundauftrag an den Nachrichtendienst erneuert und dabei den Kreis der Informationsempfänger erweitert. Die GPDel bestellte in der Folge beim Bundesamt für Justiz ein Gutachten und sah sich bestätigt in ihren Bedenken. Sie bat den Bundesrat, den Grundauftrag zu revidieren. Der Bundesrat kam der Bitte nach: Laut der GPDel ist der Grundauftrag nun gesetzeskonform.
Dem Jahresbericht ist weiter zu entnehmen, dass der Bundesrat im vergangenen Mai ein Tätigkeitsverbot verfügt hat für eine Person oder Organisation, die aus seiner Sicht die Sicherheit der Schweiz konkret gefährdet. Laut Auskunft des GPDel-Sekretariats handelt es sich um das erste Tätigkeitsverbot, seit es die gesetzliche Grundlage dafür gibt, also seit 2012.
Betroffen sei eine Person, hiess es auf Anfrage. Eine Strafe droht dieser erst dann, wenn sie gegen das Tätigkeitsverbot verstösst. Bei der Tätigkeit könnte es sich beispielsweise um Propaganda handeln. Für den Islamischen Staat und verwandte Organisationen ist Propaganda auch auf Basis des Verbots solcher Organisationen verboten.
Im vergangenen Herbst informierte der Nachrichtendienst die GPDel ausserdem darüber, dass sie eine Organisation oder Gruppierung im Visier hat, welche die Sicherheit der Schweiz gefährden könnte. Nähere Angaben dazu macht die GPDel nicht.
Nicht zufrieden sind die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation mit der Berichterstattung an sie über geheime Projekte des Verteidigungsdepartements. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll nun prüfen, ob die Richtlinien zur Berichterstattung korrekt und zweckmässig angewendet werden.
Die GPDel thematisiert im Bericht auch das neue Nachrichtendienstgesetz, welches das Parlament im Herbst verabschiedet hat. Sie weist darauf hin, dass rund drei Viertel der Änderungen am Entwurf des Bundesrat direkt oder indirekt auf Anträge der GPDel zurückgehe.
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