Der Start sei geglückt und die Behörde befinde sich - bildlich gesprochen - auf dem Steigflug, sagte Thomas Fritschi am Dienstag vor den Medien in Bern. Die ideale Reiseflughöhe werde aber erst Mitte 2018 erreicht.
Fritschi hat seine Stelle als Leiter der unabhängigen Behörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB - ND) am 1. August begonnen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes per 1. September ist die Aufsichtsbehörde auch operativ tätig.
Das Budget ab 2018 soll jährlich 2,1 Millionen Franken betragen, wie Fritschi bekannt gab. Allerdings muss das Parlament in der laufenden Wintersession noch zustimmen. 1,8 Millionen Franken sind für die Personalkosten vorgesehen. Aus Fritschis Sicht reichen diese Mittel für die nächsten Jahre aus - «vorausgesetzt, es kommen keine neuen Aufgaben hinzu.»
Fritschi hat bereits fünf der zehn Stellen besetzt. Die drei Männer und zwei Frauen verfügten über unterschiedliche Kompetenzen in den Bereichen Datenschutz, Informatik und Strafverfolgung, sagte er. Besonders schwierig sei die Rekrutierung im Informatikbereich. Insgesamt sei das Interesse an der Ausschreibung bislang aber gross gewesen.
Nach Genehmigung des Budgets 2018 sollen im nächsten Frühjahr die restlichen Stellen besetzt werden. Dabei müsse die französische und italienische Sprache gestärkt werden, betonte Fritschi. Unter den fünf rekrutierten Personen sind vier Deutschschweizer und ein Romand. Bis Mitte 2018 will die Behörde einen unabhängigen Standort im Raum Bern beziehen.
Neben diesen Aufbauarbeiten hat die Aufsichtsbehörde auch mit einer ersten Prüfung der neuen Kompetenzen des NDB begonnen. Sie will etwa wissen, ob dieser Prozesse angepasst und Mitarbeiter entsprechend geschult hat. Der Bericht soll bis Ende Jahr Verteidigungsminister Guy Parmelin vorgelegt werden.
Auf die Behörde warten einige Herausforderungen, wie Fritschi vor den Medien ausführte. Es gelte etwa, Personal in einem komplexen Bereich auszubilden, der sich technisch unentwegt weiterentwickle. Auch machten Themen wie der Datenschutz und Menschenrechte nicht an den Landesgrenzen halt.
Wichtig wird laut Fritschi die Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden wie der parlamentarischen Oberaufsicht sein. Die Gespräche seien bislang offen und konstruktiv verlaufen, sagte Fritschi. Erst eine gute Koordination und Absprache ermögliche eine effiziente Kontrolle.
Die unabhängige Aufsichtsbehörde beaufsichtigt die nachrichtendienstliche Tätigkeit des NDB, der kantonalen Vollzugsbehörden sowie der vom NDB beauftragten Dritten und anderer Stellen. Sie hat den Auftrag zu prüfen, ob diese rechtmässig, zweckmässig und wirksam handeln.
Die Tätigkeiten koordiniert die Behörde mit der parlamentarischen Oberaufsicht und anderen Aufsichtsstellen des Bundes und der Kantone. Administrativ ist sie dem Generalsekretariat des VBS zugeordnet.
Das Resultat ihrer Überprüfungen teilt die Behörde dem VBS schriftlich mit. Sie kann auch Empfehlungen aussprechen. Weist das VBS eine Empfehlung zurück, so unterbreitet es diese dem Bundesrat zum Entscheid. Eine nachrichtendienstliche Aktivität stoppen kann die Aufsichtsbehörde nicht.
Das Parlament hatte die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde beschlossen, weil der NDB mit dem neuen Gesetz erheblich mehr Kompetenzen erhält. Bisher durfte er Personen nur in der Öffentlichkeit beobachten. Künftig darf er Telefongespräche abhören, Privaträume durchsuchen und verwanzen und in Computer eindringen.
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