Nachrichtendienst
Digitale Gesellschaft will Internetüberwachung juristisch bekämpfen

Der Nachrichtendienst darf neu die Internetkommunikation überwachen. Kritiker hatten das Gesetz erfolglos bekämpft, das am Freitag in Kraft tritt. Nun wollen sie juristisch gegen die Überwachung vorgehen.
Publiziert: 31.08.2017 um 08:30 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 16:43 Uhr
Die Digitale Gesellschaft geht juristisch gegen die Überwachung des Internets durch den Nachrichtendienst vor. Sie bekämpft damit die Anwendung des neuen Nachrichtendienstgesetzes. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Digitale Gesellschaft teilte am Donnerstag mit, sie erhebe Beschwerde gegen die Kabelaufklärung. Es handle sich um eine «Massenüberwachung» ohne Anlass, die das Grundrecht auf Privatsphäre schwerwiegend verletze und auch weitere Grundrechte tangiere.

Der erste Schritt der Beschwerde ist ein Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Die Digitale Gesellschaft ersucht den Dienst, die Kabelaufklärung zu unterlassen. Entspricht der NDB dem Gesuch nicht, will sie den weiteren Rechtsweg beschreiten.

Mit der Kabelaufklärung erhält der Nachrichtendienst Zugriff auf die Kommunikation über Glasfaserkabel. Die Datenströme werden erfasst und nach bestimmten Sichtworten abgesucht. Kommt ein gesuchtes Stichwort vor, wird die Kommunikation vertieft ausgewertet. Es handle sich um eine Art Rasterfahndung, schreibt die Digitale Gesellschaft. Verdächtigt werde jede und jeder. «Wer das Internet nutzt, wird überwacht.»

Die Kabelaufklärung stelle - wie auch die bereits heute zugelassene Funkaufklärung - einen Eingriff in Grundrechte dar. Sie tangiere das Recht auf Achtung des Intim-, Privat- und Familienlebens, das Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht auf Schutz vor Missbrauch der persönlichen Daten sowie die informationelle Selbstbestimmung.

«Diese Normen verleihen jeder Person das Recht, frei von staatlicher Überwachung mit anderen Personen zu kommunizieren», schreibt die Digitale Gesellschaft in ihrem Gesuch an den NDB. Eingriffe in Grundrechte seien nur rechtmässig, wenn sie geeignet und erforderlich seien, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Zudem müsse das öffentliche Interesse überwiegen.

Diese Voraussetzungen sind aus Sicht der Digitalen Gesellschaft bei der Funk- und Kabelaufklärung nicht erfüllt. Zwar werde die Wahrung gewichtiger öffentlicher Interessen anvisiert. Die Funk- und Kabelaufklärung könne zur Wahrung dieser Interessen aber kaum etwas beitragen, da sie ein sehr unspezifisches Vorgehen darstelle.

Das Mittel richte sich gerade nicht gegen eine konkrete Person aufgrund eines konkreten Verdachts, argumentiert die Digitale Gesellschaft. Damit bestehe die Gefahr, so viele irrelevante Daten zu haben, dass es unmöglich sei, die wichtigen Datenstücke - die Nadel im Heuhaufen - zu finden. Die Funk- und Kabelaufklärung sei damit nicht verhältnismässig und nicht gerechtfertigt.

Auch weitere Voraussetzungen sind aus Sicht der Kritiker nicht erfüllt. So müsste im Nachrichtendienstgesetz klar ersichtlich sein, was Gegenstand der Kabelaufklärung sei und wer in welcher Art und Weise betroffen sei. Das sei nicht der Fall.

Um ihr Vorgehen zu legitimieren, macht die Digitale Gesellschaft besondere Betroffenheit geltend. Die Gesuchsteller seien als Journalisten tätig und deshalb von der Funk- und Kabelaufklärung speziell betroffen, heisst es im Schreiben an den Nachrichtendienst. Sie seien für die Ausübung ihres Berufs verstärkt darauf angewiesen, frei von Überwachung und unter Wahrung des Quellenschutzes recherchieren und andere Personen kontaktieren zu können.

Dass das Nachrichtendienstgesetz nur die Verwendung grenzüberschreitender Signale zulässt, ändert aus Sicht der Kritiker nichts. Würden etwa E-Mails erfasst, die über einen Mailprovider im Ausland versendet oder empfangen würden, werde das als grenzüberschreitende Kommunikation gewertet - auch dann, wenn sich Sender und Empfänge in der Schweiz befänden.

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