Nach Xamax-Pleite
Tschagajew zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

Der Ex-Hauptaktionär des Schweizer Fussballklubs Neuchâtel Xamax, Bulat Tschagajew, wurde im September zu einer teilbedingten Strafe von drei Jahren Gefängnis infolge der Xamax-Pleite verurteilt. Jetzt hat er das Urteil vor das Bundesgericht gezogen.
Publiziert: 03.11.2017 um 12:25 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 03:51 Uhr
Bulat Tschagajew zieht das Urteil der Neuenburger Justiz gegen ihn ans Bundesgericht weiter. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Schweizer Justiz wird sich weiter mit der Xamax-Pleite beschäftigen müssen. Bulat Tschagajew hat das Urteil mit einer teilbedingten Strafe von drei Jahren Gefängnis vor Bundesgericht angefochten. Der Rekurs wurde am Donnerstag eingereicht, wie Dimitri Iafaev, Anwalt von Tschagajew, am Freitag der Nachrichtenagentur sda sagte. Er bestätigte damit einen Bericht des Neuenburger Radiosenders RTN.

Tschagajew war Ende September in zweiter Instanz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon müsste er höchstens noch ein Jahr und zwei Monate hinter Gitter absitzen.

Schulden von rund 23 Millionen Franken nach Xamax-Pleite

Weil Tschagajew dem Prozess vor Kantonsgericht fernblieb und sich nach eigenen Angaben in Moskau aufhält, kam es bislang zu keinem Vollzug der Strafe. Einzig zum Auftakt des erstinstanzlichen Prozesses war Tschagajew vor Gericht erschienen.

Die Neuenburger Justiz hatte den Tschetschenen in erster und zweiter Instanz wegen ungetreuer Geschäftsführung und Misswirtschaft, Quellensteuer-Vergehen sowie wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Tschagajew war 2011 in Neuenburg als neuer Investor des Traditionsklubs Neuchâtel Xamax gefeiert worden. Unter seiner Führung ging der Verein allerdings am 26. Januar 2012 innerhalb von nur acht Monaten Konkurs und verlor die Lizenz für die Super-League. Zurück blieb ein Schuldenberg von rund 23 Millionen Franken. (SDA/rad)

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