Nach über 50 Jahren
Solothurn will Grundstücks-Besteuerung anpassen

Der Solothurner Regierungsrat schickt die Vorlage zur Revision der Katasterschätzung in die Vernehmlassung. Das Solothurner Gesetz zur Besteuerung von Grundstücken stammt aus den 1970er-Jahren und soll dem geänderten Bundesrecht angepasst werden.
Publiziert: 30.08.2023 um 09:37 Uhr
Mit einer Totalrevision der Katasterschätzung sollen im Kanton Solothurn die Bewertung von Liegenschaften dem geänderten Bundesrecht angepasst werden. Die heutige Regelung stammt aus den 1970er-Jahren. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Künftig sollen die Katasterwerte auf nachvollziehbare Weise durch eine Kombination von Landwert und Gebäudewert berechnet werden, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Zudem seien mit der Totalrevision der Katasterschätzung die viel zu tiefen Katasterwerte in einen Bereich zurückzuführen, «der mit dem Bundesrecht und der Verfassung wieder vereinbar ist.»

Das heutige System zur Ermittlung des Steuerwerts von Grundstücken sei im Kanton Solothurn nach über 50 Jahren komplett veraltet. Die aus der Revision zu erwartenden Mehreinnahmen von rund 18,7 Millionen Franken sollen laut Staatskanzlei vollständig an die Steuerpflichtigen zurückfliessen. (SDA)

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