Nach Sprung vom Badisteg querschnittgelähmt
Gemeinde Oberrieden muss Mann 34'500 Franken zahlen

Weil ein 22-jähriger Mann seit einem Unfall in der Badi Oberrieden ZH querschnittgelähmt ist, muss ihm diese nun eine Entschädigung zahlen. Denn: Sie hatte am Steg keinerlei Warnhinweise aufgestellt.
Publiziert: 25.04.2022 um 19:12 Uhr
In der Badi Oberrieden kam es 2013 zu einem schweren Unfall. (Symbolbild)
Foto: Google maps

Wenn die Temperaturen steigen und die Hitze fast unerträglich wird, dann hilft meistens nur noch der Sprung ins kühle Wasser.

Für einen 22-jährigen Mann ging der Sprung allerdings böse aus. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, verletzte er sich in der Badi Oberrieden im Juli 2013 so schwer, dass er seither vom fünften Halswirbel abwärts gelähmt ist.

60 Zentimeter über der Wasseroberfläche sprang er von einem Steg in den See und schlug im 1,1 Meter tiefen Wasser auf.

Die Gemeinde setzte auf Eigenverantwortung der Badegäste

Für seinen Unfall machte der Mann die Gemeinde Oberrieden ZH verantwortlich und verlangte von ihr eine Entschädigung von 30'000 Franken. Die Gemeinde als Betreiberin der Badi war allerdings der Ansicht, es gelte beim Springen Eigenverantwortung.

Damit wollte sich der junge Mann aber nicht zufriedengeben und zog 2018 gegen die Gemeinde Oberrieden vor das Bezirksgericht Horgen.

Obwohl das Gericht dem Mann eine Teilschuld für seinen Unfall zuschrieb, gab es ihm schliesslich recht und sprach ihm eine Entschädigung von 34'500 Franken zu, für die die Gemeinde aufkommen musste.

Sowohl das Obergericht als auch das Bundesgericht gaben dem Opfer recht

Diese legte allerdings Berufung gegen das Urteil ein und zog das Verfahren ans Obergericht weiter. Doch auch dieses und später auch das Bundesgericht wichen nicht vom Urteil des Bezirksgerichts ab. Oberrieden muss nun also definitiv zahlen.

Das Bundesgericht begründete sein Urteil nämlich damit, dass der Steg einen sogenannten Werkmangel aufwies. Die Erklärung der Gemeinde, dass der Steg nicht zum Springen gedacht sei, genügte dem Gericht nicht. Zudem habe die Gemeinde gewusst, dass Badibesucher vom Steg in den See springen, manchmal auch kopfvoran.

Das Gericht kam zum Schluss: Oberrieden hätte mehr machen können, um vor den Gefahren eines Sprungs vom Steg zu warnen.

Laut Gemeindepräsident Martin Arnold sei man davon ausgegangen, dass die Badegäste die Regeln kennen, sich daran hielten und selber Verantwortung übernähmen. Eigentlich sei es ja klar, dass der See an der Unfallstelle nicht tief sei.

Schild und Warnlinie sollen Badegäste vom Springen abhalten

Oberrieden hat nun die Lehren aus dem Fall gezogen und ein Warnschild am Steg montiert. Ebenfalls wurde eine dicke rote Linie auf der rechten Seite des Stegs aufgemalt.

Auch das Personal im Bad hat man angewiesen, den Steg mit einem wachsamen Auge zu beobachten. Weitere Unfälle kann Arnold aber nicht ausschliessen. «An schönen Sommertagen haben wir 1000 Leute im Strandbad». Da könne es eben schnell zu einem Regelverstoss kommen, so der Gemeindepräsident. (ced)

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