Roadcross-Gründer Roland Wiederkehr (75) teilte gestern im BLICK deftig gegen seine Nachfolger aus. Das Verhalten der aktuellen Führungsriege der Strassenopfer-Organisation sei «unverständlich und total daneben». Hintergrund: Raser sollen nicht mehr zwangsläufig mit Haft bestraft werden – Roadcross zeigte sich offen für die Aufweichung des Gesetzes. Und erntete Kritik auch von Strassenverkehrsopfern (BLICK berichtete).
Nun äussert sich Maritta Schneider-Mako (46), Präsidentin des Stiftungsrats von Roadcross Schweiz, zu den Vorwürfen. «Dass Roland Wiederkehr unsere Absichten und Überzeugungen derart falsch darstellt, ist sehr enttäuschend», schreibt sie an die Adresse ihres Vorgängers. Zumal es keine Anzeichen einer Konfliktsituation zwischen ihm und der aktuellen Leitung gegeben habe.
Keine Milde für Tempo-Exzesse
Die Stiftung setze sich nach wie vor für die harte Bestrafung von Rasern ein: «Daran hat sich seit unserer Gründung nichts geändert. Es darf nicht sein, dass vorsätzliche Tempo-Exzesse mit Milde belohnt werden.»
Dies werde auch nach der Anpassung des Gesetzes so bleiben. Nur wenn «trotz Tempo-Überschreitung kein Raserdelikt vorliegt», könnte in Ausnahmefällen anstelle einer Gefängnisstrafe eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Konkret: «Vorausgesetzt wären ausserordentliche Umstände wie eine falsche Tempomarkierung. Sind diese gegeben, müssen Richter fehlbare Lenker übrigens schon heute nicht als Raser bestrafen.»
Der Entscheid des Parlaments sei somit lediglich eine Präzisierung der bestehenden Praxis.
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Seit 2013 gibt es eine ganz klare Definition, wer als Raser gilt. Im Gesetzespaket Via sicura, für das auch Roadcross kämpfte, ist definiert: Wer 70 km/h in einer 30er-Zone fährt, 100 innerorts, 140 ausserorts oder 200 auf der Autobahn, kassiert mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe. Darunter kann der Richter nicht gehen.
Für die Verkehrssicherheit ist auch ein vermeintlich kleiner Geschwindigkeitsunterschied massiv. Wer sich in einer 30er-Zone ans Limit hält, kann in weniger als zehn Metern anhalten. Ein Raser, der mit 70 durchs Quartier brettert,braucht fast 50 Meter zum Anhalten – fünfmal länger.
Seit 2013 gibt es eine ganz klare Definition, wer als Raser gilt. Im Gesetzespaket Via sicura, für das auch Roadcross kämpfte, ist definiert: Wer 70 km/h in einer 30er-Zone fährt, 100 innerorts, 140 ausserorts oder 200 auf der Autobahn, kassiert mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe. Darunter kann der Richter nicht gehen.
Für die Verkehrssicherheit ist auch ein vermeintlich kleiner Geschwindigkeitsunterschied massiv. Wer sich in einer 30er-Zone ans Limit hält, kann in weniger als zehn Metern anhalten. Ein Raser, der mit 70 durchs Quartier brettert,braucht fast 50 Meter zum Anhalten – fünfmal länger.