Der Prozess gegen einen Mann aus Biel BE, der sich fälschlicherweise als Zahnarzt ausgegeben hatte, wurde heute abgebrochen. Der Angeklagte sei verunfallt und eine Woche lang nicht mehr einvernahmefähig, hiess es heute Nachmittag am Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel.
Schon am Vormittag war der Prozess gegen den 53-jährigen Zahntechniker unterbrochen worden, nachdem der Mann nicht aufgetaucht war. Das Gericht hätte ihn am Morgen längere Zeit einvernehmen wollen.
Gerichtspräsident Markus Gross sagte, er habe einen Anruf von der Polizei erhalten. Der Mann sei im Spital. Und der Verteidiger des Mannes gab bekannt, noch am Montagabend habe er seinem Mandanten den weiteren Verlauf des Prozesses besprochen. Schon damals habe der Zahntechniker gesagt, er fühle sich nicht gut.
Der Angeklagte hatte einen Unfall in seinem Haus
Am Nachmittag gab dann Gross bekannt, es liege ein Arztzeugnis vor. Darin bescheinige ein Arzt eine mindestens einwöchige Arbeits- und Einvernahmeunfähigkeit. Und der Verteidiger sagte am Rand des Prozesses den anwesenden Journalisten auf Anfrage, der Mann liege nach wie vor im Spital. Es handle sich um einen Unfall im Haus des Angeklagten. Die Polizei habe deswegen interveniert.
Ob der Unfall etwas mit dem Unwohlsein zu tun habe, von dem ihm der Angeklagte am Montagabend berichtet hatte, wisse er nicht, so Rechtsanwalt Urs Wüthrich weiter.
Gerichtspräsident und die Parteivertreter besprachen am Nachmittag kurz, ob es möglich wäre, den Prozess statt abzubrechen eine Woche lang zu unterbrechen. Doch sahen Gerichtspräsident und Verteidigung zu grosse Schwierigkeiten, ein neues, für alle passendes Programm zusammenzustellen. Der neue Prozess werde wohl kaum mehr in diesem Jahr stattfinden, sagte Gross.
Mehrere Menschen wurden schwer geschädigt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Zahntechniker vor, sich längere Zeit als Zahnarzt ausgegeben und unerlaubterweise zahnmedizinische Behandlungen ausgeführt zu haben. Durch unsachgemässe Behandlungen habe der Mann mehrere Menschen schwer geschädigt.
Die Anklage lautet unter anderem auf schwere Körperverletzung, eventuell als Versuch oder einfache Körperverletzung zu werten, und einfache Körperverletzung. Doch auch des Betrugs, eventuell Veruntreuung, der Urkundenfälschung und der Widerhandlungen gegen kantonale und eidgenössische Gesetze soll sich der Mann laut Anklage schuldig gemacht haben.
Der Prozess gegen den Zahntechniker hatte am Montagmorgen begonnen. Am Montag belasteten mehrere Kläger und Zeugen den Mann. Zwei Klägerinnen erzählten teilweise unter Tränen, wie sie nach zahnärztlichen Behandlungen durch den Mann Schmerzen litten. Sie mussten sich in der Folge Nachbehandlungen unterziehen. (SDA/sep)