Darf der Cousin die Cousine heiraten? Ist ihre Liebe Blutschande? Wie hoch ist die Gefahr, dass bei dieser Art von Inzest die Nachkommen einen Gendefekt haben? Wenn sich nahe Verwandte verlieben, drängen sich viele Fragen auf.
Gesetzlich steht fest: Sex und Ehe zwischen Cousins (auch ersten Grades) sind in der Schweiz erlaubt. Nur Beziehungen zwischen engen Verwandten in gerader Linie, wie zwischen Eltern- oder Grosselternteilen und ihren Kindern oder Enkeln, sowie die geschlechtliche Liebe unter Geschwistern fallen unter das Inzestverbot – und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Im Iran steht auf Inzest sogar die Todesstrafe
In den meisten Ländern Europas ist die Ehe unter Cousins kein Problem. In Frankreich, Portugal, Spanien und den Niederlanden ist sogar die Geschwisterehe legal. Verboten hingegen bleibt die Ehe unter Cousins in Serbien, Bulgarien und Kroatien. In den US-Bundesstaaten Texas, Oklahoma, Nevada sowie Süd- und Nord-Dakota werden diese Paare vor Gericht gezerrt. Auch in China sind die Verbindungen streng untersagt. Im Iran steht auf Inzest sogar die Todesstrafe.
Risiko von Erbkrankheiten ist auch bei Cousins hoch
Für den Zürcher Psychiater Martin Kiesewetter (75) macht ein Inzestverbot im Strafgesetzbuch nur Sinn, wenn es dem Schutz vor Abhängigkeit und dem Ausnutzen einer Notlage diene. Doch medizinisch sieht der Zürcher Experte hohe Risiken: «Nachkommen von Eltern, die Cousins ersten Grades sind, können leichter an einem ererbten Gendefekt leiden.»
Laut einer britischen Studie ist das Risiko von Erbkrankheiten fast doppelt so hoch. So stellte der Pränataldiagnostiker Rolf Becker fest, dass sechs bis acht Prozent der gemeinsamen Kinder von Cousins eine schwere Behinderung wie beispielsweise Fehlbildungen am Herzen oder des Nervensystems davontragen.