Die Aktion sei gestoppt worden, teilte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch mit. Es sei nicht Absicht gewesen, ein dauerhaftes Ausstellen von steuerfrei importierten Kunstobjekten zu fordern. Die Lagerung von solchen Objekten sei erlaubt. Die bestehende Praxis werde nicht geändert.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass Zollstellen seit Anfang Jahr Verfügungen an Museen verschickt hatten. Darin machten sie gemäss «NZZ am Sonntag» verschärfte Auflagen und drohten damit, für nicht dauerhaft ausgestellte importierte Kunstwerke nachträglich Einfuhrabgaben zum aktuellen Marktwert zu erheben. Die Kunstmuseen nannten dies eine «Katastrophe» angesichts der Riesenmenge eingelagerter Werke und möglicher Nachzahlungen in Millionenhöhe.
(SDA)
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