Die unschönen Szenen ereigneten sich gestern um etwa 18 Uhr in der Halle des Zürcher Hauptbahnhofs: Linksautonome Aktivisten greifen die «SVP bi dä Lüüt»-Veranstaltung an, es fliegen Rauchbomben, die Polizei setzt Tränengas ein. Eine Besucherin wird durch einen Gegenstand im Gesicht verletzt.
Die SBB war auf mögliche Störaktionen vorbereitet. Zusammen mit der Kantonspolizei Zürich war man mit einem entsprechenden Aufgebot von Sicherheitsleuten vor Ort. Durch die Vorkommnisse vom Donnerstag will man aber das Konzept für künftige Anlässe ändern.
So sollen Veranstalter von grossen Politanlässen in Bahnhöfen der SBB neu die Sicherheitsleistungen bei den SBB bestellen und auch für deren Kosten aufkommen.
Bahnhöfe müssen für Bahnkunden da sein
Diese Verpflichtung sei heute schon für kommerzielle Anlässe selbstverständlich, sagt SBB-Sprecher Christian Ginsig. Für «ideelle Grossveranstaltungen», wie die SBB solche Veranstaltungen in ihrem Reglement nennt, gälten zudem künftig dieselben Tarife etwa für die Hallenmiete, wie für kommerzielle Anlässe.
An der Grundhaltung, «ideelle Promotionen» am Bahnhof zuzulassen, ändern die Vorkommnisse gestern aber nichts. Dieser Grundsatz gilt seit einem entsprechenden Bundesgerichtsurteil im Sommer 2012. Damals ging es um den Aushang eines politischen Plakats. Daraufhin wurde das Reglement angepasst. Allerdings: Bahnhöfe seien immer noch primär für die Bahnkunden da. Dies müsse sichergestellt sein, sagte Ginsig. (cat/SDA)