Tandemflug endet in Nahtoderfahrung
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Pilot vergisst die Sicherung:Tandemflug endet in Nahtoderfahrung

Nach Horrorflug in Interlaken BE
Bundesanwaltschaft verurteilt Pannen-Pilot Michael T.

Das Video vom Horrorflug über Interlaken BE ging 2018 um die Welt. Deltapilot Michael T. vergass, seinen Passagier Chris Gursky bei einem Hängegleiterflug zu sichern. Wie knapp der US-Tourist dem Tod entging, zeigt jetzt der Strafbefehl der Bundesanwaltschaft.
Publiziert: 09.08.2019 um 12:23 Uhr
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Aktualisiert: 09.08.2019 um 12:45 Uhr
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Hier beginnt der Horrorflug.
Foto: zvg
Johannes Hillig

Eigentlich sollte es ein atemberaubender Deltaflug über Interlaken BE werden. Der perfekte Start in den Schweiz-Urlaub. Doch als Chris Gursky und sein Tandem-Pilot Michael T.* am 13. Oktober 2018 abheben, wird der Panorama-Flug zum Überlebenskampf. Denn: Gursky ist nicht gesichert. Ein fataler Fehler des Piloten. Um ein Haar wäre der Tourist aus dem US-Bundesstaat Florida gestorben.

Wie brenzlig die Situation für den US-Touristen war, zeigt jetzt der Strafbefehl der Bundesanwaltschaft, der BLICK vorliegt. Denn für die Staatsanwaltschaft ist klar: Hätte sich Gursky nicht festhalten können, «wäre er aus einer Höhe von 50 Metern mit einer Geschwindigkeit von 112,75 km/h auf dem Boden aufgeprallt».

Gleiter konnte nicht sofort gelandet werden

Und die Wahrscheinlichkeit, dass den Autohändler die Kräfte verlassen, war gross. Als der Pilot die fehlende Sicherung bemerkt, leitet er laut Strafbefehl einen extremen Sinkflug ein. Doch sofort landen kann er nicht. Bäume und das abschüssige Gelände machen das Manöver zu gefährlich. Also steuert T. eine freie Wiese an. Doch die ist weit entfernt.

Währenddessen klammert sich Gursky an den Gleiter, der mit – so hält es die Bundesanwaltschaft fest – exakt 59,3 km/h zur Erde saust. Zwei Minuten und 36 Sekunden dauert der Horrorflug. Dann kann sich der US-Tourist auf die rettende Wiese fallenlassen. 

Bazl entzog Pannen-Pilot die Lizenz

Wieso T. vergass, die Sicherung anzubringen, kann er sich bis heute nicht erklären. Die Bundesanwaltschaft hat den Pannenpiloten wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt. Laut dem Strafbefehl wird T. mit einer Geldstrafe von 6000 Franken plus einer Busse von 1000 Franken bestraft. Zahlen muss er davon erstmal nichts. Nur die Kosten des Verfahrens (800 Franken) muss er übernehmen. Der Rest wird zugunsten einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.

Nach dem Horrorflug schaltete sich nicht nur die Bundesanwaltschaft ein, sondern auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Und das Bazl griff durch: Zuerst verhängte es eine Mini-Busse von 800 Franken. Danach folgte der Entzug der Fluglizenz für zwei Monate. Damit kam Pilot Michael T. mit einem blauen Auge davon: Gedroht hätten T. nach Artikel 91 des Luftfahrtgesetzes eine Busse von bis zu 20'000 Franken.

Gursky hat sich nach dem Horrorflug gut von seinen Blessuren erholt. Bei der unsanften Landung hatte er sich das rechte Handgelenk gebrochen. Auch seine linke Bizepssehne war gerissen. Mittlerweile sind die Schrauben aus dem rechten Handgelenk entfernt. Und: Trotz der Nahtoderfahrung will er wieder in die Lüfte steigen. «Ich werde nochmal Deltasegeln müssen. Den ersten Flug konnte ich gar nicht geniessen», kommentierte er den Horror-Flug in seinem Youtube-Video.

* Name geändert

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