Nationalrat Toni Brunner fordert, dass schweizerisch-ausländischen Doppelbürgern, die in der Schweiz oder im Ausland extremistische Gewalttaten verüben oder an Kampfhandlungen teilnehmen, das Bürgerrecht zwingend aberkannt wird. «Die Terrorangst in Europa ist allgegenwärtig», sagte Brunner.
Der IS breite sich in Europa und den USA aus. Auch in der Schweiz bildeten sich Terrorzellen. Für den SVP-Präsidenten sind dschihadistische Söldner als Schweizer Bürger aber «nicht tragbar». Da dürfe man den Vollzugsbehörden auch keinen Ermessensspielraum geben. «Wir dürfen in solchen Fällen keine Kompromisse machen», sagte Brunner.
Der Automatismus war einer der Gründe, warum sich die vorberatende Kommission gegen die Initiative ausgesprochen hatte. Es sei gefährlich, wenn sich der Gesetzgeber zur Judikative aufschwinge, sagte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO). «Damit verletzt er die Gewaltenteilung.»
Er warnte auch vor Symbolpolitik. Gegen den einzigen Doppelbürger, der bekanntermassen an dschihadistischen Aktivitäten teilgenommen habe, sei das Ausbürgerungsverfahren bereits im Gang, sagte Fluri. Das ist schon nach heutigem Recht möglich, wenn Doppelbürger gegen die Interessen oder das Ansehen der Schweiz handeln. Die Mittel des geltenden Strafrechts genügten, sagte der Kommissionssprecher.
Der Nationalrat nahm die parlamentarische Initiative trotz dieser Bedenken an, mit 102 zu 85 Stimmen. Neben der SVP stimmte vor allem die CVP nahezu geschlossen für den Vorstoss. Die Initiative geht nun an den Ständerat. (SDA)