Nach Epilepsie-Crash steht Robert Dill-Bundi vor Gericht
«Das war mein erstes Blackout»

Seit Montag muss sich der frühere Radprofi Robert Dill-Bundi wegen eines Autounfalls vor Gericht in Vevey VD verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen.
Publiziert: 14.12.2015 um 18:56 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 03:38 Uhr
Robert Dill-Bundi am Montag bei der Ankunft vor dem Gericht in Vevey VD.
Foto: KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI
Von Beat Michel

Schwerer Gang für Robert Dill-Bundi (57). Der Olympiasieger von 1980 traf gestern in Vevey VD vor Gericht auf die Opfer seines Kreisel-Crashs. Im Sommer 2013 baute er in seinem BMW (333 PS) einen Unfall. Sieben Menschen wurden teils schwer verletzt.

Die zentrale Frage: Hat Dill-Bundi diesen Horror-Crash fahrlässig verursacht? Der ehemalige Bahnrennfahrer hatte in den letzten 15 Jahren mit dem Krebs zu kämpfen. Mehrere Hirn­operationen waren nötig, um einen Tumor zu entfernen.

Nur sechs Tage vor dem Unfall hatte ihm eine Ärztin dringend vom Autofahren abgeraten, weil er immer wieder geistige Absenzen hatte. Zudem wurde ihm empfohlen, einen Neurologen aufzusuchen. Dennoch setzte sich der heutige IV-Bezüger ans Steuer, wollte mit einem Kollegen in ein Restaurant  fahren. Doch Dill-Bundi hatte ein Blackout, sein Fuss verkeilte sich auf dem Gaspedal.

Der Beifahrer dazu vor Gericht: «Ich schrie ihn an und versuchte, seinen Fuss vom Gas­pedal zu zerren.» Ohne Erfolg: Dill-Bundi rast in einen Kreisel, verursacht eine Massenkarambolage. Ein Opfer sitzt seitdem im Rollstuhl, kann sich nur noch schwer verständigen.

Dill-Bundi zum Unfall: «Es war das erste Blackout in meinem Leben. Als ich in das Auto stieg, fühlte ich mich gesund und munter.» Die Anwälte der Geschädigten und der Staatsanwalt glauben Dill-Bundi nicht. Doch der Olympiasieger entgegnet, die vorangegangenen Absenzen hätten nichts mit dem Blackout gemeinsam. Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung, Fahren in fahruntüchtigem Zustand und schwerer Verletzung der Verkehrsregeln. Das Urteil folgt heute.

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