Nach Ecopop-Beschwerde
Der nächste Rüffel für Schawinski!

Nach der heftigen Kritik am missglückten Streitgespräch zwischen Roger Schawinski und dem Satiriker Andreas Thiel drohte dem SRF-Moderator bereits wieder Ungemach – diesmal von der Ombudsstelle des SRF.
Publiziert: 23.12.2014 um 08:54 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:35 Uhr
1/2
Roger Schawinski im Studio der nach ihm benannten Sendung.
Foto: Keystone

Die Auftritte von Roger Schawinski (69) in seiner Talk-Sendung im Schweizer Fernsehen sorgten in der Vergangenheit wiederholt für Gesprächsstoff. Für das Duell mit Thiel gab es in den letzten Tagen viel böses Blut und auch für seine Rolle im Abstimmungskampf zur Ecopop-Initiative bekommt «Schawi» nun einen Rüffel.

Auslöser ist eine Beschwerde, die von Ecopop-Geschäftsführer Andreas Thommen (48) bei der Ombudsstelle von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) eingericht wurde. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, beschuldigt dieser Roger Schawinski, im Vorfeld der Abstimmung mit einer unausgewogenen Wahl seiner Gesprächspartner einseitige Meinungsmache betrieben zu haben.

SRF soll gegen eigene Prinzipien verstossen haben

Tatsächlich wurden mit Christoph Blocher von der SVP, Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli und SP-Präsident Christian Levrat gleich drei politische Schwergewichte in die Sendung «Schawinski» eingeladen, die gegen die Ecopop-Initiative kämpften. Auf der anderen Seite bekam einzig Ecopop-Chef Benno Büeler eine Chance bei Schawinski, und das erst noch «nur» in einem Streitgespräch mit FDP-Nationalrätin Christa Markwalder.

Thommen kritisierte vor allem auch Blochers Gespräch in der Sendung. Mit dessen Auftritt nur 27 Tage vor der Abstimmung hätte das SRF gegen die eigenen Prinzipien verstossen, wonach in den letzten vier Wochen bis zur Abstimmung keine Auftritte von Exponenten mehr zugelassen werden sollen.

«Schwammige Begründungen» der Ombudsstelle

In ihrem nun erschienen Schlussbericht weist die Ombudsstelle des SRF die Vorwürfe gegen Schawinski zwar ab, kritisiert den Moderator aber dennoch. Die Gebote der Chancengleichheit und Sachgerechtigkeit seien «nicht verletzt, vielleicht aber geritzt» worden, so das Urteil. Massgebend für die Zusammenstellung des Programms beim SRF seien schlussendlich aber die gesetzlichen Bestimmungen im Radio- und TV-Gesetz.

Andreas Thommen zeigt sich über das Urteil enttäuscht, hat aber mit solch «schwammigen Begründungen» der Ombudsstelle gerechnet. Aufregen will er sich darüber aber «nach geschlagener Schlacht» nicht mehr.

Beim Sender zeigt man sich hingegen zufrieden: «Der Ombudsmann hält ausdrücklich fest, dass ein generelles Auftrittsverbot bei „Schawinski“ von politischen Persönlichkeiten, lediglich weil sie gegen eine zur Abstimmung gelangenden Volksinitiative sind, eine unverhältnismässige Beschränkung der Programmautonomie beziehungsweise der Meinungs- und Informationsfreiheit darstellen würde. Wichtig aus Sicht von SRF ist vor allem die Tatsache, dass es bei den beanstandeten Gesprächen gar nicht um die Ecopop-Initiative ging. Zwar wurde punktuell auf Ecopop Bezug genommen, der Fokus war jedoch ein viel breiterer und betraf die grossen politischen Linien, über die die Schweiz debattiert. Damit wurde das Sachgerechtigkeitsgebot sowie das Gebot der Chancengleichheit vor einer Volksabstimmung nicht verletzt.» (cat)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?