Der GC-Hooligan Stefan N.* muss noch länger in einer Zelle schmoren. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von BLICK bestätigt, wurde für den 40-Jährigen fünf Tage nach der Schande von Luzern Untersuchungshaft beantragt.
Ob der Antrag gutgeheissen wird, entscheidet nun das Zwangsmassnahmengericht. Dieses hat nun wiederum zwei Tage Zeit, um ein Urteil zu fällen. So lange kommt der GC-Neonazi nicht auf freien Fuss.
Beim Skandal-Auftritt der Zürcher Anhänger in der Swissporarena hatte sich Stefan N. am vergangenen Sonntag als Rädelsführer der Chaoten in den Vordergrund gedrängt. Dafür wurde er mittlerweile wegen Nötigung angezeigt (BLICK berichtete).
Stefan N. hatte bereits einmal Stadionverbot
Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Luzern auch gegen einen zweiten GC-Chaoten. Dieser war am Donnerstagmorgen von der Kantonspolizei Zürich abgeholt und danach nach Luzern überführt worden. Ob auch für ihn U-Haft beantragt wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. «In diesem Fall sind weitere Abklärungen nötig. Zudem laufen entsprechende Befragungen noch», sagt Sprecher Simon Kopp. Die Frist für einen Entscheid läuft am Samstag ab.
Unabhängig vom Vorgehen der Luzerner Justiz hat die Liga gegen N. und vier weitere Fans bereits ein Stadionverbot ausgesprochen. Es ist nicht das erste Mal, dass Stefan N. ein solches Verbot aufgebrummt wird. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, erhielt der Thurgauer bereits 2004 ein landesweites Stadionverbot.
Auch mit Hockey-Fans geprügelt
Daran gehalten hat er sich offenbar damals nicht. Ein Jahr später tauchte N. während eines Cupspiels auf der Winterthurer Schützenwiese auf. Der FCW stellte als Heimclub danach Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs. 2009 stand er laut der Zeitung deswegen vor dem Bezirksgericht Frauenfeld.
Dabei ging es um diverse Delikte – die nicht nur GC betrafen. Stefan N. war laut dem «Tages-Anzeiger» auch dabei, als sich Berner-Hockeyhooligans in Bern mit Fans aus Lugano prügelten. Stefan N. wurde danach wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs und mehrfachen Landfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 7200 Franken verurteilt. (cat)