Im Sommer 2022 hob das Aargauer Verwaltungsgericht in einem Beschwerdeverfahren den von der AGV erteilten Auftrag auf. Damit gab das Verwaltungsgericht der Beschwerde eines im Submissionsverfahren unterlegenen Anbieters teilweise recht.
Sowohl die AGV als auch die Zuschlagsempfängerin zogen den Fall in der Folge ans Bundesgericht weiter. Wegen des laufenden Verfahrens verzögerte sich die Beschaffung der Schutzkleider, welche die AGV künftig den Aargauer Feuerwehren zur Verfügung stellen will. Mit dem Grosseinkauf durch die AGV sollen Kosten gespart werden. Bisher kauften die Feuerwehren ihr Material selbst ein.
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgestellt, dass das Verwaltungsgericht die Zuschlagsempfängerin zu Recht vom Vergabeverfahrens ausschloss. Es ist auf die Beschwerden jedoch nicht eingetreten, weil die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind.
Nun muss die AGV den Auftrag neu vergeben oder das Vergabeverfahren wiederholen. Der Beschaffungsauftrag war im Juni 2020 unter anderem im Amtsblatt des Kantons Aargau ausgeschrieben worden. Neun Anbieter reichten fünfzehn Angebote ein. Den Zuschlag erhielt im ersten Anlauf die beschwerdeführende Firma aus dem Kanton Luzern zum Preis von 5,279 Millionen Franken. (Urteil 2C_576/2022 und 2C_623/2022 vom 3.8.2023) (SDA)